Herkunft der Mittel (Source of Funds)
Die Herkunft der Mittel (Source of Funds) bezeichnet den Nachweis, woher das Geld stammt, das eine Spielerin oder ein Spieler auf das Casinokonto einzahlt. Schweizer Spielbanken unterstehen als Finanzintermediäre dem Geldwäschereigesetz und müssen diese Herkunft abklären, sobald ein erhöhtes Risiko vorliegt.
Eine feste Formel gibt es dafür nicht: Welche Einzahlungen eine Abklärung auslösen, legt jede Spielbank in ihren eigenen Risikokriterien fest.

Wann das Casino die Mittelherkunft prüft
Die Pflicht stützt sich auf die Geldwäschereiverordnung der ESBK (GwV-ESBK), die ausdrücklich verlangt, die Herkunft des eingebrachten Vermögens zu eruieren. Liegt ein erhöhtes Risiko vor, muss die Spielbank die wirtschaftlichen Hintergründe unverzüglich abklären.
Einen gesetzlichen Schwellenwert für alle Anbieter gibt es nicht, weil die Spielbank die Kriterien für ein erhöhtes Risiko selbst festlegt. Einen Anhaltspunkt liefert das Bundesgerichtsurteil 2C_175/2024: Einzahlungen von über CHF 100’000 auf ein Online-Spielkonto galten dort unbestritten als Fall erhöhten Risikos, und eine reine Selbstdeklaration der Spieler genügte nicht.
Bei Anbietern mit Lizenz aus dem Ausland richten sich Schwellen und Belege nach der jeweiligen Aufsicht.
Source of Funds und verwandte Prüfungen
Die Tabelle trennt die Herkunft der Mittel von den Prüfungen, mit denen sie am häufigsten verwechselt wird; Grundlage sind GwV-ESBK, Geldspielgesetz und das Urteil 2C_175/2024.
| Prüfung | Leitfrage | Typischer Nachweis |
|---|---|---|
| Herkunft der Mittel (SoF) | Woher stammt dieses Geld? | Kontoauszüge über längere Zeit |
| Herkunft des Vermögens (SoW) | Wie entstand das Gesamtvermögen? | Steuerveranlagung, Erbnachweis, Firmenabschluss |
| Identifizierung (KYC) | Wer ist die Person? | Ausweis und Wohnadresse |
| Bonitätsabfrage | Bestehen Schulden oder Betreibungen? | Auskunft einer Kreditauskunftei |
| Spielerschutz (Art. 80 BGS) | Passen die Einsätze zu Einkommen und Vermögen? | Abklärung der finanziellen Lage |
Was als Nachweis der Herkunft zählt
Ein einzelner Kontoauszug beweist wenig, denn er bildet nur den Vermögensstand an einem bestimmten Tag ab. Das Bundesgericht hielt fest, dass sich erst mit mehreren Auszügen über eine repräsentative Zeitspanne nachvollziehen lässt, wie und weshalb Geld zu- oder abgeflossen ist.
Ein Betreibungsregisterauszug oder eine Bonitätsabfrage ersetzt diesen Nachweis nicht.
Wer Unterlagen einreicht, sollte die Spur des Geldes lückenlos zeigen, etwa vom Lohneingang auf dem Bankkonto bis zur Überweisung ans Casino. Wie eine Spielbank auf fehlende oder ungenügende Belege reagiert, regeln die jeweiligen Geschäftsbedingungen, und einheitlich ist das nicht.
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