Gewinnversteuerung in der Schweiz
Gewinnversteuerung bezeichnet die steuerliche Erfassung von Geldspielgewinnen als Einkommen, deren Umfang in der Schweiz davon abhängt, wo und bei welchem Anbieter gespielt wurde. Rechtsgrundlage sind Art. 24 Bst. i bis iter des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11) sowie das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51).
Gewinne in landbasierten Schweizer Spielbanken sind steuerfrei. Für Online-Spielbankenspiele bei Schweizer Spielbanken gilt ein Freibetrag, während Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung voll steuerbar sind.

So wird der steuerbare Gewinn berechnet
Massgeblich ist jeder einzelne Gewinn und nicht die Jahresbilanz eines Spielers. Bei Online-Spielbankenspielen und Grossspielen wie den Lotterien von Swisslos liegt der Freibetrag nach Art. 24 Bst. ibis DBG bei CHF 1 Million pro Gewinn.
Dieser Betrag wird jährlich zum Ausgleich der kalten Progression angepasst. Für das Steuerjahr 2025 lag er bei der direkten Bundessteuer bei CHF 1’070’400, die Kantone legen eigene Werte fest.
Besteuert wird nur der Teil des Gewinns, der den Freibetrag übersteigt.
Davon lassen sich Einsatzkosten abziehen, je nach Spielart nach unterschiedlichen Regeln. Bei Grossspielen gilt ein Pauschalabzug von 5 Prozent, begrenzt auf einen Höchstbetrag pro Gewinn. Bei Online-Spielbanken mit Schweizer Konzession zählen hingegen die vom Spielerkonto abgebuchten Einsätze des Steuerjahres, ebenfalls bis zu einer indexierten Obergrenze. Den Steuersatz bestimmt das kantonale Recht, weshalb die Belastung vom Wohnsitz abhängt.
Abgrenzung zur Verrechnungssteuer
Oft wird der Begriff mit der Verrechnungssteuer verwechselt. Diese beträgt 35 Prozent und wird vom Schweizer Veranstalter auf dem Teil über dem Freibetrag einbehalten und der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) abgeliefert. Wer den Gewinn in der Steuererklärung deklariert, erhält den Betrag zurückerstattet oder angerechnet.
Vereinfacht mit CHF 1 Million gerechnet, werden bei einem Online-Gewinn von CHF 1’200’000 auf den übersteigenden CHF 200’000 genau CHF 70’000 Verrechnungssteuer abgezogen.
Bei ausländischen Online-Casinos ohne Schweizer Bewilligung kehrt sich das Bild um. Nach Angaben der ESTV unterliegen Gewinne aus ausländischen Geldspielen nicht der Verrechnungssteuer. Als Einkommen sind sie nach der Praxis der kantonalen Steuerverwaltungen jedoch vollumfänglich steuerbar, ohne Freibetrag. Deklarieren müssen Spieler deshalb alle Gewinne, auch die steuerfreien.
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