Geldspielgesetz (BGS)
Das Geldspielgesetz, amtlich Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), regelt in der Schweiz alle Formen von Geldspielen, vom Casino bis zur Lotterie. Das Stimmvolk nahm es am 10. Juni 2018 an, seit dem 1. Januar 2019 ist es in Kraft. Es erlaubt Schweizer Spielbanken erstmals ein Online-Angebot. Die Bestimmungen zu den Netzsperren gegen nicht bewilligte Anbieter gelten seit dem 1. Juli 2019.

Wo Spieler dem Geldspielgesetz begegnen
Im Alltag zeigt sich das Gesetz an drei Stellen, auch wenn der Name selten fällt.
Wer eine nicht bewilligte Casino-Seite aufruft, landet wegen der Netzsperren nach Art. 86 BGS auf einer Hinweisseite statt beim Anbieter. Eine Spielsperre nach Art. 80 BGS spricht zwar eine Spielbank aus, sie gilt aber landesweit, auch für online durchgeführte Lotterien und Sportwetten.
Bei den Steuern unterscheidet das Recht nach der Herkunft des Gewinns. Gewinne in einer konzessionierten Schweizer Spielbank vor Ort sind steuerfrei, bei bewilligten Online-Spielen und Grossspielen gilt eine Freigrenze von rund CHF 1 Mio., die der Teuerung angepasst wird. Gewinne bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung sind dagegen als Einkommen zu versteuern.
Spielkategorien und zuständige Behörden
Art. 3 BGS teilt Geldspiele in Spielbankenspiele, Grossspiele und Kleinspiele ein. Die Zuordnung folgt den Angaben der ESBK und des Bundesamts für Justiz.
| Kategorie | Beispiele | Bewilligung und Aufsicht |
|---|---|---|
| Spielbankenspiele vor Ort | Roulette, Blackjack, Automaten | Konzession Bundesrat, Aufsicht ESBK |
| Spielbankenspiele online | Online-Slots, Live Casino | Konzessionserweiterung Bundesrat, Aufsicht ESBK |
| Grossspiele: Lotterien | Interkantonale Lotterien | Gespa |
| Grossspiele: Sportwetten | Online- und Kioskwetten | Gespa |
| Grossspiele: Geschicklichkeitsspiele | Automatisierte oder Online-Spiele | Gespa |
| Kleinspiele | Kleinlotterien, lokale Wetten, Pokerturniere | Kantonale Behörde |
Abgrenzung zu älteren Gesetzen und Verordnungen
Das BGS ersetzte das frühere Spielbankengesetz und das Lotteriegesetz, die beide getrennte Bereiche regelten. Ältere Texte, die sich noch auf diese Erlasse stützen, beschreiben deshalb eine überholte Rechtslage.
Häufig verwechselt wird das Gesetz zudem mit der Geldspielverordnung (VGS), die viele Details wie Sozialkonzepte und technische Vorgaben ausführt. Das Gesetz legt die Grundsätze fest, die Verordnung die Umsetzung. Beim Lesen von Bonusbedingungen oder Werberegeln nach Art. 74 BGS prüfen wir deshalb, auf welchen der beiden Erlasse sich ein Anbieter beruft.
Eine ausländische Lizenz ersetzt keine Schweizer Bewilligung.
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