Mehrfachkonten im Online-Casino
Mehrfachkonten sind zwei oder mehr Spielerkonten, die dieselbe Person beim selben Anbieter führt, sei es unter eigenem oder unter fremdem Namen. Bei Casinos mit Schweizer Konzession ist das ausgeschlossen, denn die Veranstalterin darf pro Spielerin oder Spieler nur ein Konto eröffnen.
Wer gleichzeitig bei mehreren Anbietern registriert ist, führt dagegen kein Mehrfachkonto. Der Begriff begegnet Ihnen vor allem in den AGB, und zwar meist dort, wo es um Bonusmissbrauch geht.

Was die Geldspielverordnung zu Mehrfachkonten vorschreibt
Die Rechtsgrundlage ist Art. 47 Abs. 2 der Geldspielverordnung (VGS): Die Veranstalterin eröffnet nur ein Konto pro Spielerin oder Spieler. Swiss Casinos hält in den AGB fest, dass das Konto erst definitiv eröffnet wird, wenn sichergestellt ist, dass pro Person nur ein Spielerkonto besteht.
Bis dahin läuft ein provisorisches Konto mit klaren Grenzen. Die Einzahlungen dürfen CHF 1’000 nicht übersteigen, Gewinne lassen sich nicht beziehen, und die Identität muss spätestens einen Monat nach der Eröffnung geprüft sein.
Ein Zweitkonto wird damit spätestens bei der Verifizierung zum Thema.
Mehrfachkonto oder nicht: fünf typische Fälle
Die Tabelle ordnet fünf häufige Konstellationen ein, die oft mit Mehrfachkonten verwechselt werden. Grundlage sind die VGS und veröffentlichte AGB; bei Anbietern mit ausländischer Lizenz unterscheidet sich die Praxis von Haus zu Haus.
| Situation | Mehrfachkonto? | Schweizer Konzession | Folge laut Regeln | Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| Zweites Konto beim selben Anbieter | Ja | Nicht zulässig | Keine definitive Eröffnung | Art. 47 Abs. 2 VGS |
| Konten bei zwei Anbietern | Nein | Zulässig | Keine | Regel gilt pro Veranstalterin |
| Fremdes Konto selbst nutzen | Ja, faktisch | Nicht zulässig | Sperrung je nach AGB | Konto persönlich, nicht übertragbar |
| Zwei Personen, ein Haushalt | Nein | Je ein Konto zulässig | Bonus teils einmal pro Haushalt | AGB, uneinheitlich |
| Neues Konto nach Spielsperre | Umgehungsversuch | Nicht zulässig | Eröffnung wird abgelehnt | Art. 47 Abs. 3 VGS |
Was ein Zweitkonto beim Bonus kostet
Die einschlägige Klausel lautet sinngemäss fast überall gleich: Den Willkommensbonus gibt es einmal pro Person oder Haushalt. Was ein Verstoss kostet, zeigt ein Beispiel mit 100 % bis CHF 100 und 30-fachem Umsatz auf den Bonus.
Sie zahlen CHF 100 ein und erhalten CHF 100 Bonus. Umzusetzen sind 30 × CHF 100, also CHF 3’000. Eröffnen Sie für denselben Bonus ein zweites Konto, behalten sich viele Anbieter vor, Bonus und Bonusgewinne zu streichen und beide Konten zu schliessen; ob die eigene Einzahlung zurückkommt, regeln die AGB unterschiedlich.
Lohnt sich das zweite Konto? Nein, denn auf dem Spiel steht am Ende Ihr eigenes Geld.
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