Kontoschliessung im Online-Casino

Corinne Lüthi-Rodrigues
Zuletzt aktualisiert am 1. September 2026, 16:20
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Eine Kontoschliessung ist die endgültige Auflösung des Spielerkontos bei einer einzelnen Online-Geldspielveranstalterin, wobei ein allfälliges Guthaben ausbezahlt wird. In der Schweiz regelt Artikel 51 der Geldspielverordnung (VGS), wann eine Veranstalterin das Konto auflösen muss und wohin das Restguthaben geht. Wer ein Konto schliesst, ist damit aber nur bei diesem einen Anbieter abgemeldet. Für einen Schutz über alle Schweizer Casinos hinweg ist die Spielsperre das passende Werkzeug, und genau diese Verwechslung kommt in der Praxis häufig vor.

Kontoschliessung

Wann ein Schweizer Spielerkonto aufgelöst wird

Wer in der Schweiz online um Geld spielen will, braucht nach Artikel 47 VGS ein Spielerkonto bei der Veranstalterin. Artikel 51 VGS nennt drei Fälle, in denen die Veranstalterin dieses Konto auflösen muss.

Der erste Fall ist der naheliegende: Sie verlangen die Auflösung selbst. Der zweite betrifft die Veranstalterin, die feststellt, dass die Voraussetzungen für die Kontoeröffnung nach Artikel 47 Absatz 3 VGS nicht mehr erfüllt sind. Der dritte Fall tritt ein, wenn das Spielerkonto während mehr als zwei Jahren inaktiv war, und zwar ohne dass Sie dafür etwas beantragen müssen.

Die Veranstalterin muss Sie zudem transparent darüber informieren, welche Folgen ungültige Kontoangaben und eine längere Inaktivität haben.

Bei Anbietern mit einer Lizenz aus dem Ausland gilt diese Verordnung nicht, und die Praxis unterscheidet sich von Plattform zu Plattform erheblich. Manche verlangen eine schriftliche Anfrage an den Support, andere bieten eine Schaltfläche im Profil an, und Fristen für inaktive Konten oder Gebühren für ruhende Guthaben legt jede Plattform in ihren eigenen Bedingungen fest. Was wir bei solchen Seiten zuerst lesen, ist deshalb der Abschnitt zu Kontoschliessung und Inaktivität in den AGB, bevor überhaupt eine Einzahlung zur Debatte steht.

Bevor Sie die Schliessung beantragen, lohnt sich ein Blick auf die hinterlegte Bankverbindung im Profil, denn dorthin wird das Guthaben überwiesen.

Was mit dem Restguthaben geschieht

Ein allfälliges Guthaben überweist die Veranstalterin auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen der Inhaberin oder des Inhabers des Spielerkontos lautet. Eine Auszahlung an Dritte oder auf ein fremdes Konto sieht die Verordnung nicht vor.

Schwieriger wird es, wenn die hinterlegten Kontoangaben nicht mehr gültig sind, etwa nach einem Bankwechsel oder einem Umzug. Gelingt es der Veranstalterin trotz zumutbarem und dem Betrag angemessenem Aufwand nicht, Sie zu erreichen, hält sie das Guthaben während zwei Jahren zur Verfügung. Erst nach Ablauf dieser Frist wird das Geld weitergeleitet: bei einer Spielbank an den AHV-Ausgleichsfonds, bei einer Veranstalterin von Grossspielen wie Lotterien oder Sportwetten zu gemeinnützigen Zwecken.

Zusammengerechnet kann ein vergessenes Konto also bis zu vier Jahre ruhen, bevor das Guthaben endgültig weg ist.

Diese Rechnung setzt allerdings voraus, dass die zweijährige Inaktivität zur Auflösung führt und die Veranstalterin Sie danach nicht erreicht; wer seine Kontaktdaten aktuell hält, erhält das Geld in aller Regel direkt nach der Schliessung. Offene Bonusguthaben oder laufende Umsatzbedingungen behandelt die Verordnung nicht, hier entscheiden die Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstalterin.

Prüfen Sie vor dem Antrag, ob noch eine Auszahlung offen ist, und lassen Sie sich die Schliessung schriftlich bestätigen.

Kontoschliessung, Spielausstieg und Spielsperre

Die Kontoschliessung wird oft als Schutzmassnahme verstanden, obwohl sie rechtlich keine ist. Sie beendet die Kundenbeziehung zu einem einzigen Anbieter, und nichts hindert Sie daran, am nächsten Tag bei einer anderen Schweizer Plattform ein neues Konto zu eröffnen.

Vorübergehender Spielausstieg

Jede Spielbank mit Online-Angebot stellt einen vorübergehenden Spielausstieg zur Verfügung, dessen Dauer Sie selbst festlegen. Er darf höchstens sechs Monate dauern und gilt nur bei der Spielbank, bei der Sie ihn beantragt haben.

Spielsperre nach Artikel 80 BGS

Die Spielsperre wirkt deutlich weiter. Sie gilt in der ganzen Schweiz und seit dem 7. Januar 2025 auch im Fürstentum Liechtenstein, und zwar für Spielbanken vor Ort und online sowie für online durchgeführte Grossspiele wie Lotto oder Sportwetten. Grundsätzlich ist sie unbefristet; eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten auf Gesuch hin aufgehoben werden, und zwar von der Spielbank, die sie ausgesprochen hat. Eine Teilsperre für einzelne Spielarten kennt das Gesetz nicht. Angehörige können ebenfalls eine Sperre beantragen, laut SOS Spielsucht auf Wunsch anonym.

Für Plattformen mit ausländischer Lizenz greift keines dieser beiden Instrumente.

Wenn es Ihnen um Abstand vom Spielen geht und nicht bloss um ein überflüssiges Konto, beantragen Sie die Spielsperre persönlich in einem Schweizer Casino oder schriftlich mit einer Ausweiskopie; Beratung dazu bietet SOS Spielsucht.

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