Spielsperre für Liechtensteiner Casinos richtig nutzen
Wer in einem Schweizer Casino gesperrt ist, kann seit dem Sperrabkommen zwischen beiden Ländern auch in den Spielbanken Liechtensteins nicht mehr spielen, und eine Sperre aus Liechtenstein gilt umgekehrt in der Schweiz. Dieser Leitfaden erklärt, wie die gegenseitige Anerkennung funktioniert, wie Sie eine Sperre beantragen und welche Unterlagen eine spätere Aufhebung verlangt. Er richtet sich an Spielende, die sich selbst schützen möchten, und an Angehörige, die verstehen wollen, was eine Sperre leisten kann. Wir haben dafür die Angaben der ESBK, des Liechtensteiner Amts für Volkswirtschaft und die Sozialkonzepte mehrerer Casinos gelesen.

Wie die Spielsperre über die Grenze wirkt
Lange genügte eine kurze Fahrt über den Rhein, um eine Schweizer Spielsperre zu umgehen. Die Schweiz und Liechtenstein haben deshalb ein Abkommen über den Austausch von Daten zu Spielsperren geschlossen, das inzwischen in Kraft ist. Seither gelten alle aktiven Sperren der Schweizer landbasierten und Online-Casinos auch in den Spielbanken Liechtensteins, und Sperren aus Liechtenstein gelten in den Schweizer Casinos.
Die ESBK bestätigt diese Wirkung auf ihrer eigenen Seite zur Spielsperre ausdrücklich.
Eine in der Schweiz eingetragene Sperre läuft grundsätzlich auf unbestimmte Zeit. Sie schliesst neben den Spielbankenspielen auch die Online-Grossspiele von Swisslos und der Loterie Romande ein, etwa Lotto oder Euromillions. Laut Berichten der Fachpresse hat der Staatsgerichtshof des Fürstentums eine Klage von drei Liechtensteiner Casinos gegen den Datenaustausch abgewiesen.
Eine Grenze hat das Abkommen allerdings, und sie betrifft gerade Spielende im Rheintal und in der Ostschweiz: Österreich und Deutschland machen beim Austausch nicht mit, wie SRF berichtet hat. Eine Sperre aus Bad Ragaz oder Schaanwald gilt also weder in Bregenz noch in Lindau. Wer auch dort geschützt sein möchte, beantragt bei den Casinos dieser Länder eine eigene Sperre, was die Plattform playerprotection.ch ausdrücklich empfiehlt.
Klären Sie als Nächstes, in welchem Land Sie Ihren Antrag einreichen; der Vergleich unten zeigt, wo sich die beiden Wege unterscheiden.
Antrag in der Schweiz oder in Liechtenstein
Die Sperre wirkt in beiden Ländern, gleich wo Sie sie beantragen. Unterschiede zeigen sich bei den Fristen und bei der Reichweite auf Online-Angebote; die Angaben stammen von der ESBK, vom Amt für Volkswirtschaft und aus den Formularen der Casinos. Als überlegen markieren wir jeweils die Seite, die mehr Schutz oder mehr Klarheit bietet.
Schweizer Casino | Liechtensteiner Casino |
|---|---|
| Gilt in allen Casinos beider Länder | Gilt in allen Casinos beider Länder |
| Erfasst auch Swisslos, Loterie Romande und Schweizer Online-Casinos | Wirkung auf Schweizer Online-Angebote nicht ausdrücklich beschrieben |
| Schriftlich bei einem Casino Ihrer Wahl möglich | Antrag direkt bei einer Liechtensteiner Spielbank |
| Freiwillige Sperre frühestens nach drei Monaten aufhebbar | Casino Schaanwald: Aufhebung frühestens nach zwölf Monaten |
| Aufhebung nur beim Casino, das gesperrt hat | Aufhebung nur beim Casino, das gesperrt hat |
| Selbstauskunft, Prüfung teils mit kantonaler Fachstelle | Betreibungsauszug, Einkommensnachweis, persönliches Gespräch |
So beantragen Sie eine freiwillige Spielsperre
Eine freiwillige Sperre können Sie jederzeit beantragen, ohne Begründung und ohne vorher ein Gespräch führen zu müssen. Die ESBK nennt zwei Wege: persönlich in einer Spielbank oder schriftlich mit der Kopie eines gültigen Ausweises an eine Spielbank Ihrer Wahl.
Für viele Menschen ist der schriftliche Weg der leichtere.
Er erspart Ihnen den Gang ins Casino, also an genau den Ort, den Sie künftig meiden möchten. Das Formular finden Sie auf den Sozialkonzept-Seiten der Schweizer Casinos oder auf playerprotection.ch, und gültig ist es nur mit Ihrer Unterschrift. Playerprotection empfiehlt, den Antrag an jenes Casino zu senden, in dem Sie bisher vorwiegend gespielt haben. In Liechtenstein wird eine Sperre in einem Register vermerkt, das einheitlich für das ganze Land gilt und über das Abkommen auch in der Schweiz wirkt.
Auch Angehörige können handeln. Sie dürfen ein Casino telefonisch oder schriftlich auf ein Spielverhalten hinweisen, das ihnen Sorgen macht. Das Casino prüft dann, ob es eine Sperre anordnet, etwa wenn es von Überschuldung oder von Einsätzen ausgehen muss, die in keinem Verhältnis zu Einkommen und Vermögen stehen.
Die folgenden Schritte zeigen den schriftlichen Weg, den Sie heute noch vorbereiten können.
Freiwillige Sperre Schritt für Schritt einreichen
Die fünf Schritte folgen den Angaben der ESBK und den Antragsformularen der Casinos. Sie brauchen dafür ein gültiges Ausweisdokument und, wenn Sie per E-Mail einreichen, einen Scan oder ein gut lesbares Foto davon.
- Schritt 1
Antragsformular eines Schweizer Casinos herunterladen
Laden Sie das Formular für eine freiwillige Spielsperre von der Sozialkonzept-Seite eines Schweizer Casinos oder von playerprotection.ch herunter. Wählen Sie wenn möglich das Casino, in dem Sie bisher am häufigsten gespielt haben. - Schritt 2
Formular vollständig ausfüllen und eigenhändig unterschreiben
Tragen Sie Ihre Personalien so ein, wie sie im Ausweis stehen, damit das Casino Sie eindeutig zuordnen kann. Ohne Ihre Unterschrift ist der Antrag ungültig, auch wenn alle übrigen Felder korrekt ausgefüllt sind. - Schritt 3
Kopie eines gültigen Ausweises beilegen
Die Casinos akzeptieren Identitätskarte, Pass oder Führerschein. Achten Sie darauf, dass Foto, Name und Geburtsdatum auf der Kopie gut lesbar sind, damit das Casino nicht nachfragen muss und sich die Eintragung nicht verzögert. - Schritt 4
Antrag per Post oder E-Mail senden
Schicken Sie Formular und Ausweiskopie an die Postadresse oder die Sozialkonzept-Adresse des gewählten Casinos. Sobald die Sperre eingetragen ist, gilt sie in allen Casinos der Schweiz und Liechtensteins sowie bei den Schweizer Online-Angeboten. - Schritt 5
Bestätigung der Eintragung verlangen und aufbewahren
Bitten Sie das Casino um eine schriftliche Bestätigung, dass die Sperre eingetragen ist, und legen Sie diese zu Ihren Unterlagen. Möchten Sie auch in Österreich oder Deutschland gesperrt sein, stellen Sie dort einen eigenen Antrag.
Aufhebung der Sperre und ihre Grenzen online
Eine Spielsperre endet nicht von selbst. Sie bleibt bestehen, bis Sie schriftlich die Aufhebung beantragen, und dieser Antrag geht immer an das Casino, das die Sperre ausgesprochen hat oder bei dem Sie sich sperren liessen. Die ESBK nimmt solche Anträge ausdrücklich nicht entgegen.
Was bei der Aufhebung geprüft wird
In der Schweiz lässt sich eine freiwillige Sperre frühestens drei Monate nach dem Eintrag aufheben, und auch dann nur, wenn der Grund für die Sperre nicht mehr besteht. Das Casino Schaanwald verlangt in seinem Formular unter anderem einen Auszug aus dem Betreibungsregister, der nicht älter als drei Monate ist, dazu einen Einkommensnachweis. Anschliessend folgt ein persönliches Gespräch, auf dessen Grundlage die verantwortliche Person für das Sozialkonzept entscheidet. Wird der Antrag abgelehnt, können Sie nach den Angaben dieses Hauses und des Casino Admiral frühestens nach einem Jahr einen neuen stellen.
Das Verfahren ist bewusst gründlich.
Wo der Schutz aufhört
Liechtenstein vergibt keine Konzessionen für Online-Geldspiele, solange das von der Regierung verlängerte Moratorium gilt. Websites mit Sitz im Ausland, die sich trotzdem an Schweizer Spielende richten, sind nicht an das Sperrregister angeschlossen. Die ESBK lässt solche Seiten per DNS-Sperre blockieren, bezeichnet diese Methode aber selbst als technisch begrenzt wirksam und umgehbar. Auf nicht bewilligten Seiten greifen keine Sozialschutzmassnahmen, und die Auszahlung eines Gewinns ist nicht garantiert.
Bevor Sie über eine Aufhebung entscheiden, können Sie die Helpline von Spielen ohne Sucht unter 0800 040 080 anrufen; sie ist rund um die Uhr erreichbar, kostenlos und anonym, auch für Angehörige.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen zur Spielsperre in Liechtenstein
Gilt meine Schweizer Spielsperre in Liechtenstein?
Ja. Seit das Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein in Kraft ist, gelten alle aktiven Sperren Schweizer Casinos auch in den Liechtensteiner Spielbanken, und Sperren aus Liechtenstein gelten in der Schweiz.
Kann ich die Sperre bei der ESBK beantragen oder aufheben?
Nein. Die ESBK kann weder jemanden sperren noch eine Sperre aufheben. Zuständig sind die Casinos: für den Antrag ein Casino Ihrer Wahl, für die Aufhebung jenes, das die Sperre eingetragen hat.
Wann kann eine freiwillige Sperre aufgehoben werden?
In der Schweiz frühestens drei Monate nach dem Eintrag. Das Casino Schaanwald nennt in seinem Formular eine Frist von zwölf Monaten, andere Liechtensteiner Häuser können abweichende Regeln haben.
Gilt die Sperre auch in Österreich und Deutschland?
Nein. Beide Länder sind nicht Teil des Austauschs. Wenn Sie etwa in Bregenz oder Lindau ebenfalls geschützt sein möchten, beantragen Sie bei den dortigen Casinos eine separate Sperre.
Gibt es Online-Casinos mit Liechtensteiner Lizenz?
Nein. Liechtenstein erteilt keine Konzessionen für Online-Geldspiele, solange das Moratorium der Regierung gilt. Online spielen Sie in der Schweiz legal nur bei Anbietern mit Schweizer Bewilligung, und diese sind an die Sperre gebunden.
Können Angehörige eine Sperre veranlassen?
Angehörige können ein Casino telefonisch oder schriftlich auf ein bedenkliches Spielverhalten hinweisen. Das Casino prüft die Lage und ordnet eine Sperre an, wenn es etwa von Überschuldung ausgehen muss.
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Was wir zuerst prüfen, ist die Frist bis zum frühesten Aufhebungsantrag, denn sie unterscheidet sich je nach Haus deutlich. Die zwölf Monate stammen aus dem Formular des Casinos Schaanwald, andere Liechtensteiner Spielbanken können eigene Regeln führen. Fragen Sie deshalb beim Antrag nach, welche Frist für Ihre Sperre gilt.