Zentrales Sperrregister
Das zentrale Sperrregister ist die gemeinsame Liste, in die Schweizer Spielbanken und die Veranstalterinnen von Grossspielen jede Person eintragen, gegen die sie eine Spielsperre verhängt haben. Mit dem Eintrag gilt die Sperre in der ganzen Schweiz und seit dem 7. Januar 2025 auch im Fürstentum Liechtenstein. Die gesperrte Person ist danach von allen Casinospielen vor Ort und online ausgeschlossen, ebenso von online angebotenen Lotterien und Sportwetten. Die Grundlage bilden die Artikel 80 bis 82 des Bundesgesetzes über Geldspiele.

Wie ein Eintrag ins Sperrregister entsteht
Ein Eintrag entsteht auf zwei Wegen. Entweder beantragen Sie selbst eine freiwillige Spielsperre, oder eine Spielbank ordnet die Sperre an, weil sie aufgrund eigener Beobachtungen oder einer Meldung von Dritten annehmen muss, dass jemand überschuldet ist oder Einsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu Einkommen und Vermögen stehen. Auch Angehörige können sich an ein Casino wenden und eine Sperre anregen, entscheiden muss danach aber die Spielbank.
Das Register selbst führt keine Behörde.
Nach Artikel 82 des Geldspielgesetzes halten die Spielbanken und die Veranstalterinnen von Grossspielen, also Swisslos und die Loterie Romande, die von ihnen verhängten Sperren fest und teilen sich die Daten gegenseitig mit. Die Eidgenössische Spielbankenkommission hat ausdrücklich keinen Zugriff auf dieses Register, und sie kann weder eine Sperre aussprechen noch eine bestehende aufheben. Wer also bei der ESBK anruft, um eine Sperre zu veranlassen, wird an ein Casino verwiesen. Das ist kein Abwimmeln, sondern die Aufgabenteilung, die das Gesetz so vorsieht.
Wenn Sie eine freiwillige Sperre in Betracht ziehen, ist der nächste Schritt ein schriftlicher Antrag bei einem Schweizer Casino oder in Ihrem Konto bei einer bewilligten Online-Spielbank.
Wo Sie dem Sperrregister im Alltag begegnen
Spürbar wird das Register an zwei Stellen: am Eingang eines landbasierten Casinos und bei der Registrierung auf einer bewilligten Online-Plattform. In beiden Fällen gleicht der Anbieter Ihre Identität mit den gemeldeten Sperren ab, bevor Sie spielen können. Eine Sperre aus Lugano greift deshalb genauso in Basel und auf der Website eines Casinos aus der Westschweiz.
Die Grenzen sind ebenso klar, und sie werden häufig übersehen. Das Register bindet nur Anbieter mit Schweizer Bewilligung, während Plattformen mit einer Lizenz aus dem Ausland weder Zugriff darauf haben noch verpflichtet sind, es zu beachten. Ausserdem erfasst die Sperre bei den Grossspielen nur die Online-Angebote, sodass ein Lottoschein am Kiosk technisch weiterhin möglich bleibt. Wer sich schützen möchte, kombiniert die Sperre darum oft mit Einzahlungslimiten bei der Bank oder mit Filtern auf den eigenen Geräten.
Prüfen Sie als Nächstes, ob die Plattform, auf der Sie spielen, auf der Liste der bewilligten Anbieter der ESBK steht.
Sperrregister oder Sperrliste der ESBK
Der Begriff wird oft mit der Sperrliste verwechselt, welche die ESBK und die Gespa veröffentlichen. Diese Liste sperrt keine Personen, sondern Domains von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, und die Internetprovider müssen den Zugang dazu blockieren.
Zentrales Sperrregister | Sperrliste ESBK/Gespa |
|---|---|
| Erfasst gesperrte Personen | Erfasst Domains nicht bewilligter Anbieter |
| Geführt von Spielbanken und Grossspiel-Veranstalterinnen | Veröffentlicht von ESBK und Gespa |
| Wirkt nur bei bewilligten Anbietern | Zielt auf Anbieter mit Auslandslizenz |
| Abgleich über Ihre Identität, unabhängig vom Gerät | Netzsperre, technisch umgehbar |
| Aufhebung nur auf Ihren Antrag | Keine Handlung der Spielerin nötig |
Aufhebung einer eingetragenen Spielsperre
Eine Spielsperre gilt auf unbestimmte Zeit und endet nicht von selbst. Sie wird nur aufgehoben, wenn die gesperrte Person einen Antrag stellt und darlegen kann, dass der Grund für die Sperre nicht mehr besteht.
Bei einer freiwilligen Sperre ist das frühestens drei Monate nach dem Eintrag möglich, so steht es in Artikel 84 der Geldspielverordnung. Zuständig ist immer das Casino, das die Sperre verhängt oder bei dem Sie sich gesperrt haben, und in das Verfahren muss eine kantonal anerkannte Fachperson oder Fachstelle einbezogen werden. Welche Unterlagen verlangt werden, legt jede Spielbank selbst fest. Häufig sind es ein aktueller Betreibungsregisterauszug, ein Einkommensnachweis und Kontoauszüge, dazu kommt ein persönliches Gespräch. Bei Sperren aus finanziellen Gründen nennen einzelne Casinos eine Wartefrist von einem Jahr, und nach einem abgelehnten Antrag kann der nächste dort ebenfalls erst nach zwölf Monaten folgen.
Der Eintrag im Register wird erst nach einem positiven Entscheid gelöscht.
Wenn Sie eine Aufhebung erwägen, fordern Sie zuerst beim zuständigen Casino das Antragsformular und die Liste der verlangten Dokumente an; SOS Spielsucht berät Sie dazu kostenlos.
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