Bruttospielertrag (BSE)
Der Bruttospielertrag ist die Differenz zwischen den Spieleinsätzen und den rechtmässig ausbezahlten Spielgewinnen, so definiert ihn Art. 119 Abs. 2 des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51). Er zeigt, was eine Spielbank aus dem Spiel selbst behält, bevor Löhne, Miete oder Steuern abgezogen sind. In der Schweiz dient der Wert vor allem als Bemessungsgrundlage der Spielbankenabgabe zugunsten der AHV/IV. Abgekürzt wird er als BSE, im englischsprachigen Branchenjargon heisst er Gross Gaming Revenue oder GGR.

So wird der Bruttospielertrag berechnet
Die Formel ist kurz: Einsätze minus rechtmässig ausbezahlte Gewinne. Nach Art. 119 Abs. 3 BGS gehören auch die Kommissionen dazu, welche die Spielbank bei Tischspielen erhebt, sowie ähnliche Spielerträge. Das betrifft etwa Poker, bei dem die Gäste gegeneinander und nicht gegen das Haus spielen.
Was «rechtmässig» heisst, regelt Art. 112 der Geldspielverordnung (VGS, SR 935.511). Als rechtmässig gilt ein Gewinn, der unter Einhaltung der Spielregeln, der technischen Vorschriften und der Gewinntabellen erzielt wurde. Nach dem Wortlaut mindert eine Auszahlung ausserhalb dieser Regeln den Bruttospielertrag deshalb nicht.
Die VGS sondert zudem unentgeltliche Einsätze aus. Gratisspiele und Gratisspielguthaben, welche die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) genehmigt hat, bilden keinen Bestandteil des Bruttospielertrags.
Massgebend ist dabei immer die Summe über einen Zeitraum, nicht das einzelne Spiel.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, das Online-Angebot einer Schweizer Spielbank verbucht in einem Jahr Einsätze von CHF 50’000’000 und zahlt rechtmässig CHF 47’500’000 an Gewinnen aus. Der Bruttospielertrag beträgt damit CHF 2’500’000. Weil dieser Wert unter der Schwelle von CHF 3 Mio. liegt, gilt der Online-Basisabgabesatz von 20 Prozent, und die Abgabe beträgt CHF 500’000. Die Beträge sind frei gewählt und dienen allein dazu, die Rechnung nachvollziehbar zu machen.
Abgabesätze und Bedeutung für Spielende
Den Abgabesatz legt der Bundesrat nach Art. 120 BGS so fest, dass wirtschaftlich geführte Spielbanken eine angemessene Rendite auf dem investierten Kapital erzielen können. Für landbasierte Spielbanken liegt er zwischen 40 und 80 Prozent, für online durchgeführte Spielbankenspiele zwischen 20 und 80 Prozent des Bruttospielertrags.
Die Verordnung staffelt die Sätze progressiv. Nach Angaben der ESBK gilt der Basissatz von 40 Prozent im terrestrischen Spiel für Bruttospielerträge bis CHF 10 Mio., der Online-Basissatz von 20 Prozent für Erträge bis CHF 3 Mio. Online steigt der Grenzabgabesatz danach in fünf Tranchen bis zum Höchstsatz von 80 Prozent. Entscheidend ist dabei das Wort Grenzabgabesatz: Der höhere Satz trifft nur den Teil des Ertrags, der über der jeweiligen Schwelle liegt, und nicht den ganzen Betrag. Für Spielbanken mit Konzession B reduziert der Bund seine Abgabe, soweit der Standortkanton eine gleichartige Abgabe erhebt, höchstens jedoch um 40 Prozent der Bundesabgabe.
Für Online-Spiele gilt diese Reduktion nicht.
Wo Spielende dem Wert begegnen
Auf dem eigenen Spielerkonto erscheint der Bruttospielertrag nie. Er ist aber das Spiegelbild der RTP: Bei einem Slot mit einer RTP von 96 Prozent bleiben über sehr viele Runden rechnerisch rund 4 Prozent der Einsätze beim Anbieter. Für eine einzelne Sitzung sagt dieser Durchschnitt wenig aus, weil die Ergebnisse kurzfristig stark streuen.
In den Jahreszahlen der ESBK ist der Bruttospielertrag die Leitgrösse. Für das Jahr 2025 meldete sie einen Bruttospielertrag der Schweizer Spielbanken von CHF 878,5 Mio., davon CHF 313,6 Mio. aus Online-Spielen. Die Spielbankenabgabe zugunsten der AHV/IV betrug im selben Jahr CHF 353 Mio.
Abgrenzung zu Umsatz, Gewinn und NGR
Am häufigsten wird der Bruttospielertrag mit dem Umsatz verwechselt. Die Summe der Einsätze liegt weit über dem Bruttospielertrag, weil Spielende den grössten Teil ihrer Einsätze als Gewinne zurückerhalten und oft erneut setzen. Wer beide Grössen gleichsetzt, überschätzt den Ertrag eines Anbieters massiv.
Ein Gewinn ist der Bruttospielertrag ebenso wenig. Von ihm gehen noch die Spielbankenabgabe, die Betriebskosten und die übrigen Steuern ab.
Uneinheitlich verwendet wird der Begriff Net Gaming Revenue, kurz NGR. In Geschäftsberichten internationaler Anbieter bezeichnet er einen Ertrag nach Abzug von Boni und teils von Abgaben, doch die Abgrenzung unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Eine Definition dieser Kennzahl im Schweizer Geldspielrecht haben wir nicht gefunden, massgebend für die Spielbankenabgabe bleibt allein der Bruttospielertrag nach Art. 119 BGS. Beim Vergleich von Zahlen aus verschiedenen Quellen prüfen wir deshalb zuerst, welche Grösse tatsächlich gemeint ist.
Für Grossspiele wie Lotterien und Sportwetten gilt ein eigener Rahmen. Auf deren Bruttospielertrag wird eine Präventionsabgabe von 0,5 Prozent erhoben, die in Präventions- und Beratungsprojekte fliesst.
Mit der Besteuerung der Spielgewinne hat der Bruttospielertrag nichts zu tun. Gewinne aus Online-Spielbankenspielen sind für Spielende bis CHF 1 Mio. steuerfrei, und diese Regel betrifft die Seite der Spielenden und nicht die Abgabe des Anbieters.
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