Casino-Guthaben eines Verstorbenen an die Erben auszahlen lassen

Fabian Cattaneo
| Faktengeprüft von: , Analyst Regulierung & Compliance
Zuletzt aktualisiert am 8. September 2026, 09:30
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Stirbt jemand mit Guthaben auf einem Spielerkonto, gehört dieses Geld wie jedes andere Bankguthaben zum Nachlass. Dieser Leitfaden zeigt Erbinnen und Erben in der Schweiz, welche Dokumente ein Online-Casino verlangt, auf welches Konto es überhaupt auszahlen darf und welche Fristen laufen. Wir haben dafür die Geldspielverordnung, Merkblätter kantonaler Erbschaftsbehörden und die AGB zweier Schweizer Online-Casinos gelesen. Was ein Anbieter im Einzelfall verlangt, steht dort oft nicht, und genau diese Lücken benennen wir.

Guthaben eines verstorbenen Angehörigen beim Casino

Was mit dem Spielerkonto beim Tod geschieht

Nach Art. 560 ZGB erwerben die Erben die Erbschaft als Ganzes mit dem Tod des Erblassers, und zwar kraft Gesetzes. Forderungen gehen dabei ohne weiteres auf sie über – also auch der Anspruch auf das Guthaben, das auf einem Spielerkonto liegt.

Das Spielerkonto selbst erben Sie dagegen nicht.

Schweizer Anbieter erklären es in ihren AGB für persönlich: swisscasinos hält in Ziffer 5.1 fest, dass jedes Spielerkonto nicht übertragbar ist, und jackpots.ch verbietet die Nutzung fremder Konten. Wer sich mit den Zugangsdaten des Verstorbenen einloggt, um rasch eine Auszahlung auszulösen, riskiert deshalb eine Sperre. jackpots.ch behält sich in diesem Fall sogar vor, vorhandenes Guthaben einzubehalten.

Die zweite Hürde steht in der Geldspielverordnung. Art. 50 Abs. 2 VGS erlaubt Überweisungen von Gewinnen und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen der Inhaberin oder des Inhabers des Spielerkontos lautet. Für Erben heisst das praktisch, dass das Geld in aller Regel zuerst auf das Bank- oder Postkonto des Verstorbenen fliesst, das nach dem Tod als Nachlasskonto weiterbesteht. Darüber verfügt die Erbengemeinschaft bis zur Teilung nur gemeinsam, und Banken verlangen für Bezüge die Zustimmung aller Erben samt Erbschein. Eine eigene Klausel zum Todesfall fanden wir in den AGB der beiden geprüften Casinos nicht; den Ablauf legt der Anbieter also im Einzelfall fest.

Schweizer Konzession oder Anbieter im Ausland

Wie leicht Erben an das Geld kommen, hängt stark davon ab, wo der Verstorbene gespielt hat. Die linke Spalte stützt sich auf die Geldspielverordnung und die AGB von swisscasinos und jackpots.ch, die rechte beschreibt die typische Lage bei Anbietern ohne Schweizer Zulassung.

Casino mit ESBK-Aufsicht

Anbieter ohne Schweizer Zulassung

Auszahlung nach Art. 50 VGS nur auf Konto des InhabersRegeln nur in den AGB, oft unklar
Aufsicht durch die ESBKKeine Schweizer Aufsicht über den Vertrag
Inaktives Konto: Auflösung nach zwei Jahren, Guthaben zwei weitere Jahre gehaltenTypischerweise Inaktivitätsgebühren oder Verfall laut AGB
Gerichtsstand in der Schweiz, etwa Freienbach SZGerichtsstand meist im Ausland
Auszahlung auf Schweizer Bank- oder PostkontoOft zurück auf Karte oder E-Wallet des Verstorbenen
Bonusguthaben zählt nicht zum AktivsaldoBonusguthaben verfällt in der Regel
Expertenkommentar

Was wir zuerst prüfen, ist die Domain auf der Sperrliste der ESBK. Steht der Anbieter dort, gelten die Schutzregeln der Geldspielverordnung für dieses Konto nicht, und die Erben verhandeln allein auf Basis ausländischer AGB. Bei einer Schweizer Spielbank ist zumindest klar, auf welches Konto das Geld gehen darf.

So fordern Erben das Guthaben an

Bevor Sie ein Casino anschreiben, müssen Sie wissen, wo überhaupt Konten bestehen. Am zuverlässigsten zeigen das die Bank- und Kreditkartenauszüge der letzten Monate sowie das E-Mail-Postfach des Verstorbenen, in dem Registrierungs- und Auszahlungsbestätigungen landen.

Einzahlungen per TWINT oder Karte erscheinen dort meist unter dem Namen der Betreibergesellschaft, etwa Grand Casino Baden AG statt jackpots.ch. Bei Paysafecard fehlt diese Spur, weil die Karte bar gekauft wird.

Ein verbreiteter Irrtum betrifft den Rückweg des Geldes. Wer mit TWINT oder Kreditkarte eingezahlt hat, erhält das Guthaben nicht auf demselben Weg zurück: jackpots.ch zahlt laut AGB ausschliesslich auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto auf den Namen des Spielers aus, Kreditkarten und Revolut-Konten sind ausgeschlossen. Für Erben ist das eher ein Vorteil, denn das Bank- oder Postkonto des Verstorbenen bleibt nach dem Tod bestehen und dient als Nachlasskonto. Lassen Sie dieses Konto deshalb erst saldieren, wenn alle Casino-Guthaben eingegangen sind.

Die Erbbescheinigung ist das Schlüsseldokument.

Sie wird nur auf Gesuch ausgestellt, nicht von Amtes wegen. Zuständig ist je nach Kanton das Bezirksgericht, ein Notariat, ein Erbschaftsamt oder die Gemeinde am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person, und bis zur Ausstellung vergehen oft mehrere Wochen.

Fünf Schritte bis zur Auszahlung an die Erben

Die folgende Reihenfolge vermeidet die häufigsten Rückfragen der Anbieter. Sie gilt für Casinos unter Schweizer Aufsicht; bei ausländischen Anbietern kommen meist Übersetzungen der Dokumente dazu.

  • Schritt 1

    Todesschein und Erbbescheinigung bei Behörden beschaffen

    Den Todesschein erhalten Sie beim Zivilstandsamt am Sterbeort. Die Erbbescheinigung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde am letzten Wohnsitz; die Gebühr richtet sich nach dem kantonalen Tarif, und die Bearbeitung dauert oft mehrere Wochen.
  • Schritt 2

    Alle Spielerkonten des Verstorbenen vollständig ermitteln

    Prüfen Sie Bank- und Kartenauszüge auf Zahlungen an Casino-Betreiber und durchsuchen Sie das E-Mail-Postfach nach Registrierungen. Notieren Sie pro Anbieter den Benutzernamen und die hinterlegte E-Mail-Adresse, damit der Support das Konto rasch findet.
  • Schritt 3

    Casino schriftlich informieren statt selbst einloggen

    Melden Sie den Todesfall per E-Mail oder Brief an den Kundendienst und bitten Sie um Sperrung des Kontos. Loggen Sie sich nicht mit den Zugangsdaten ein: Die Konten sind laut AGB persönlich, eine Nutzung durch Dritte kann Guthaben blockieren.
  • Schritt 4

    Dokumente und Auszahlungskonto beim Anbieter einreichen

    Senden Sie Kopien von Todesschein, Erbbescheinigung und Ihrem Ausweis. Nennen Sie als Ziel das Bank- oder Postkonto des Verstorbenen, denn Art. 50 Abs. 2 VGS erlaubt Auszahlungen nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers.
  • Schritt 5

    Gutschrift prüfen und Konto auflösen lassen

    Vergleichen Sie den ausbezahlten Betrag mit dem Saldo, den der Support nennt. Bonusguthaben zählt nicht zum Aktivsaldo, und swisscasinos darf laut AGB Bankspesen sowie eine Entschädigung für Umtriebe abziehen. Verlangen Sie danach schriftlich die Auflösung des Kontos.
Expertenkommentar

Was wir in solchen Fällen zuerst klären, ist Schritt 4. Ist das Konto des Verstorbenen bereits saldiert, fehlt das einzige zulässige Ziel, und die Auszahlung stockt. In den gelesenen AGB nennt kein Anbieter ein Standardverfahren für diese Lage, deshalb gehört die Frage an den Support vor die Saldierung.

Fristen, Gebühren und verfallene Guthaben

Zwei Uhren laufen parallel, und beide verzeihen wenig. Die erste ist erbrechtlich: Die Ausschlagungsfrist beträgt drei Monate und beginnt für gesetzliche Erben grundsätzlich mit der Kenntnis vom Tod. Wer einen überschuldeten Nachlass vermutet, etwa wegen offener Betreibungen, klärt das vor jeder Auszahlung. Nach verbreiteter Rechtsauffassung kann nämlich schon der Bezug von Nachlassgeld als Einmischung gelten und das Recht zur Ausschlagung kosten.

Die zweite Uhr gehört dem Casino. Nach Art. 51 VGS löst der Anbieter ein Spielerkonto auf, das mehr als zwei Jahre inaktiv war, und überweist das Guthaben auf das Zahlungskonto des Inhabers. Scheitert das und ist niemand erreichbar, hält er das Geld zwei weitere Jahre bereit; danach geht es bei Spielbanken an den AHV-Ausgleichsfonds.

Sofort verfällt also nichts, nach gut vier Jahren Stillstand aber ist das Guthaben weg.

Was die Erbbescheinigung kostet

Einen Schweizer Einheitstarif gibt es nicht. Im Kanton Zürich erhebt das Bezirksgericht eine Entscheidgebühr zwischen CHF 100 und CHF 7’000, die selten unter CHF 250 liegt, dazu kommen Kosten für Zivilstandsurkunden. Das Amtsnotariat St. Gallen verlangt eine Grundgebühr von CHF 300 plus CHF 30 je Erbe. Bei einem kleinen Casino-Guthaben kostet die Bescheinigung also womöglich mehr, als auf dem Konto liegt, doch Bank und übrige Nachlasswerte verlangen sie ohnehin.

Häufige Fragen zum Casino-Guthaben im Erbfall

Gehört Casino-Guthaben zum Nachlass?

Ja. Nach Art. 560 ZGB gehen Forderungen des Verstorbenen mit dem Tod auf die Erben über, dazu zählt der Anspruch auf den Aktivsaldo eines Spielerkontos. Gratisspielguthaben gehört nach Art. 50 VGS nicht dazu.

Dürfen Erben sich mit den Zugangsdaten einloggen?

Davon raten wir ab. Schweizer Anbieter erklären Spielerkonten für persönlich, und jackpots.ch behält sich bei Nutzung durch Dritte vor, Guthaben einzubehalten. Melden Sie den Todesfall stattdessen schriftlich beim Kundendienst.

Kann das Casino direkt auf das Konto eines Erben zahlen?

Bei Schweizer Spielbanken grundsätzlich nicht. Art. 50 Abs. 2 VGS erlaubt Auszahlungen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers, deshalb läuft das Geld in der Regel über das Konto des Verstorbenen.

Welche Dokumente verlangt das Casino?

Üblich sind Todesschein, Erbbescheinigung und ein Ausweis der Person, die sich meldet. Welche Unterlagen genügen, entscheidet der Anbieter; eine eigene Liste für den Todesfall fanden wir in den gelesenen AGB nicht.

Was passiert, wenn sich niemand beim Casino meldet?

Nach mehr als zwei Jahren Inaktivität löst der Anbieter das Konto auf und überweist auf das hinterlegte Konto. Gelingt das nicht, hält er das Guthaben zwei weitere Jahre bereit, danach geht es an den AHV-Ausgleichsfonds.

Was gilt bei einem Casino ohne Schweizer Zulassung?

Dann regeln allein die AGB des Anbieters und ausländisches Recht die Auszahlung. Die Schutzregeln der Geldspielverordnung greifen nicht, und der Gerichtsstand liegt typischerweise im Ausland, was die Durchsetzung aufwendig macht.

Fabian Cattaneo
Autor des Artikels: Fabian Cattaneo
Spezialist Zahlungen & Auszahlungen
Schreibt darüber, wie Geld ins Casino und wieder zurück aufs eigene Konto kommt: Methoden, Limiten, Gebühren, Identitätsprüfung und die Frage, warum die schnellste Einzahlung selten die schnellste Auszahlung ist.

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