Spielsperre in der Schweiz aufheben lassen

Corinne Lüthi-Rodrigues
| Faktengeprüft von: , Analyst Regulierung & Compliance
Zuletzt aktualisiert am 10. Juli 2026, 14:17
  • Vergleiche
  • Sicherheit

Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie eine Spielsperre in der Schweiz aufheben lassen, welche Fristen dabei gelten und welche Unterlagen Casinos in der Regel verlangen. Er richtet sich an Personen, die sich selbst haben sperren lassen oder von einer Spielbank gesperrt wurden. Wir haben die Regeln im Geldspielgesetz, die Angaben der Eidgenössischen Spielbankenkommission ESBK und die veröffentlichten Merkblätter mehrerer Schweizer Casinos gelesen und miteinander verglichen. Wo einzelne Häuser abweichen, sagen wir das ausdrücklich.

Spielsperre aufheben: Ablauf und Fristen

Was das Gesetz zur Aufhebung vorschreibt

Grundlage ist Artikel 81 des Bundesgesetzes über Geldspiele. Danach muss eine Spielsperre auf Antrag der betroffenen Person aufgehoben werden, wenn der Grund dafür nicht mehr besteht. Eine Sperre läuft also nie von selbst aus, sie gilt auf unbestimmte Zeit, bis Sie aktiv werden.

Den Antrag stellen Sie bei der Spielbank oder der Veranstalterin von Grossspielen, welche die Sperre ausgesprochen hat. Die ESBK selbst kann weder sperren noch eine Sperre aufheben, das können laut ihren eigenen Angaben nur die Spielbanken.

Ein Punkt ist für alle Fälle gleich.

In das Aufhebungsverfahren muss eine kantonal anerkannte Fachperson oder Fachstelle einbezogen werden. Für freiwillige Sperren dürfen Casinos und Lotteriegesellschaften gemäss Artikel 84 der Geldspielverordnung zwar ein vereinfachtes Verfahren vorsehen, die Erläuterungen des Bundesamts für Justiz halten aber fest, dass auch dann eine Fachstelle beteiligt sein muss. Wie dieses vereinfachte Verfahren konkret aussieht, legt jedes Haus selbst fest, deshalb lohnt sich ein Blick in das Merkblatt genau des Casinos, bei dem Ihre Sperre eingetragen ist.

Als nächsten Schritt klären Sie, welche Art von Sperre bei Ihnen vorliegt, denn davon hängt die erste Frist ab.

Freiwillige und angeordnete Sperre im Vergleich

Die beiden Sperrarten unterscheiden sich vor allem beim frühesten Zeitpunkt für einen Antrag. Die Angaben stammen aus dem Geldspielgesetz, der Geldspielverordnung und den Informationen der ESBK.

Freiwillige Sperre

Angeordnete Sperre

Von Ihnen selbst beantragtVom Casino gestützt auf das Sozialkonzept ausgesprochen
Antrag frühestens nach drei MonatenAntrag, sobald der Grund weggefallen ist
Gilt auf unbestimmte ZeitGilt auf unbestimmte Zeit
Zuständig ist das Casino, bei dem Sie sich sperrtenZuständig ist das Casino, das die Sperre anordnete
Vereinfachtes Verfahren zulässigKein vereinfachtes Verfahren vorgesehen
Fachstelle muss beteiligt seinFachstelle muss beteiligt sein
Expertenkommentar

Was wir bei Leserfragen zuerst prüfen, ist die Art der Sperre, weil viele die Dreimonatsfrist auch auf angeordnete Sperren anwenden. Das stimmt nicht. Bei einer angeordneten Sperre zählt allein, ob der Grund weggefallen ist, und das müssen Sie mit Unterlagen belegen können.

So läuft der Aufhebungsantrag ab

Der Ablauf ist bei den Schweizer Casinos, deren Merkblätter wir gelesen haben, im Kern derselbe: schriftlicher Antrag, Prüfung der Unterlagen, persönliches Gespräch und ein schriftlicher Entscheid. Die Details unterscheiden sich, etwa beim Ort des Gesprächs oder bei der Liste der verlangten Belege. Während das Grand Casino Bern das Gespräch in einem Regionalzentrum der Berner Gesundheit führt, findet es bei anderen Häusern im Casino selbst statt.

Beim Grand Casino Bern verlangt das Merkblatt neben dem unterschriebenen Antrag und einer gültigen Ausweiskopie unter anderem Kontoauszüge der letzten drei Monate und einen Nachweis des aktuellen Einkommens. Das Casino Bad Ragaz nennt zusätzlich einen Betreibungsregisterauszug ohne laufende Betreibungen. Im Gespräch wird geprüft, ob genügend finanzielle Mittel für das Spiel vorhanden sind und ob der ursprüngliche Grund der Sperre nicht mehr besteht.

Existiert das Casino, das Sie gesperrt hat, nicht mehr, gehen die Daten laut Grand Casino Bern an die nächstgelegene Spielbank über.

Bevor Sie den Antrag abschicken, laden Sie das Formular und das Merkblatt des zuständigen Casinos herunter und legen die geforderten Belege bereit.

Vier Schritte bis zum Entscheid

Die folgenden Schritte geben die Reihenfolge wieder, die Schweizer Casinos in ihren Merkblättern beschreiben. Einzelne Häuser fügen eine Vorprüfung ein oder führen das Gespräch bei der Fachstelle statt im Casino.

  • Schritt 1

    Schriftlichen Antrag beim zuständigen Casino einreichen

    Richten Sie den unterschriebenen Antrag an das Casino, das die Sperre ausgesprochen hat oder bei dem Sie sich selbst gesperrt haben. Viele Häuser stellen dafür ein eigenes Formular bereit, das per Post oder als PDF per E-Mail eingereicht werden kann.
  • Schritt 2

    Unterlagen zur persönlichen Finanzlage beilegen

    Üblich sind eine Ausweiskopie, Kontoauszüge der letzten Monate, ein Einkommensnachweis und oft ein aktueller Betreibungsregisterauszug. Fehlen Belege, bleibt das Gesuch liegen oder wird abgelehnt, bevor es überhaupt zu einem Gespräch kommt.
  • Schritt 3

    Aufhebungsgespräch mit Casino und Fachstelle führen

    Nach positiver Vorprüfung erhalten Sie eine Einladung. Am Gespräch nehmen eine verantwortliche Person aus dem Sozialkonzept des Casinos und eine Fachperson einer kantonal anerkannten Stelle teil. Besprochen werden Ihre finanzielle Situation und Ihr künftiges Spielverhalten.
  • Schritt 4

    Schriftlichen Entscheid des Casinos abwarten

    Gestützt auf Gesprächsprotokoll und Unterlagen entscheidet das Casino, beim Grand Casino Bern etwa die Geschäftsleitung. Sie werden schriftlich informiert. Erst nach einem positiven Entscheid wird die Sperre im gemeinsamen Register gelöscht.
Expertenkommentar

In unserer Analyse der Merkblätter scheitern Gesuche am häufigsten bereits bei Schritt 2, weil Belege fehlen oder zu alt sind. Das Grand Casino Bern verlangte in einer früheren Fassung etwa einen Betreibungsauszug, der nicht älter als einen Monat ist. Prüfen Sie deshalb die Datumsangaben auf jedem Dokument.

Fristen nach einer Ablehnung und Grenzen der Sperre

Eine feste gesetzliche Bearbeitungsfrist für den Entscheid haben wir weder im Gesetz noch in der Verordnung gefunden. Wie lange es dauert, hängt davon ab, wie schnell die Unterlagen vollständig sind und wann ein Gesprächstermin mit der Fachstelle frei ist, in den meisten Fällen eher Wochen als Tage.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, gilt eine Wartefrist bis zum nächsten Gesuch, die jedes Casino selbst festlegt. Das Casino Bad Ragaz nennt in seiner Gästeinformation 12 Monate, das Merkblatt von Casino777 spricht von weiteren drei Monaten. Diese Spanne zeigt, warum das Merkblatt des eigenen Casinos die einzige verlässliche Quelle für Ihren Fall ist.

Wichtig ist auch, was die Sperre nicht abdeckt.

Sie wirkt bei den in der Schweiz bewilligten Anbietern, also bei Spielbanken vor Ort und online sowie bei Veranstalterinnen von Grossspielen, die Sperren eintragen. Anbieter mit einer Lizenz aus dem Ausland sind an das Schweizer Sperrregister nicht angeschlossen, und Sie verlieren dort den Schutz durch Sozialkonzept, Fachstellengespräch und Früherkennung. Wer eine Sperre aufheben möchte, sollte deshalb auch überlegen, ob eine Limite oder eine Pause beim bewilligten Casino das bessere Werkzeug ist als die vollständige Rückkehr ins Spiel.

Wenn Sie vor dem Antrag mit einer unabhängigen Stelle sprechen möchten, finden Sie auf SafeZone.ch eine kostenlose und anonyme Online-Beratung.

Häufige Fragen zur Aufhebung einer Spielsperre

Läuft eine Spielsperre in der Schweiz automatisch ab?

Nein. Jede Spielsperre gilt auf unbestimmte Zeit und wird nur auf Ihren schriftlichen Antrag hin aufgehoben, wenn der Grund für die Sperre nicht mehr besteht.

Wann kann ich eine freiwillige Spielsperre aufheben lassen?

Eine freiwillige Sperre kann gemäss Geldspielverordnung frühestens drei Monate nach dem Eintrag aufgehoben werden. Ein früher gestellter Antrag wird nicht behandelt.

Bei wem reiche ich den Antrag ein?

Beim Casino oder bei der Lotteriegesellschaft, welche die Sperre ausgesprochen hat oder bei der Sie sich selbst gesperrt haben. Die ESBK kann keine Sperre aufheben.

Muss ich zu einem persönlichen Gespräch?

In der Regel ja. Das Gesetz verlangt den Einbezug einer kantonal anerkannten Fachstelle, und die Casinos führen dafür ein Aufhebungsgespräch mit Ihnen und einer Fachperson durch.

Welche Unterlagen verlangen die Casinos?

Üblich sind eine Ausweiskopie, Kontoauszüge der letzten drei Monate, ein Einkommensnachweis und häufig ein aktueller Betreibungsregisterauszug. Die genaue Liste steht im Merkblatt des zuständigen Casinos.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Sie können später einen neuen Antrag stellen. Die Wartefrist legt jedes Casino selbst fest, die veröffentlichten Merkblätter nennen zwischen drei und zwölf Monaten.

Corinne Lüthi-Rodrigues
Autor des Artikels: Corinne Lüthi-Rodrigues
Fachredaktorin Spielerschutz & Prävention
Schreibt über Spielsperre, Limiten und Beratungsangebote in der Schweiz und prüft in Casino-Tests, wie ein Anbieter den Spielerschutz tatsächlich umsetzt und wer hinter der Plattform steht.

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