Konzessionsperiode im Geldspielrecht
Die Konzessionsperiode ist der Zeitraum, für den der Bundesrat einer Schweizer Spielbank die Konzession erteilt; nach Art. 12 Abs. 1 des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) beträgt er grundsätzlich 20 Jahre. Der Bundesrat vergibt die Konzessionen gebündelt, sodass sie in der Regel gemeinsam beginnen und enden. Die Periode 2025–2044 begann am 1. Januar 2025, nachdem der Bundesrat die Konzessionen am 29. November 2023 erteilt hatte. Auch Schweizer Online-Casinos bewegen sich in diesem Rahmen, denn ihre Online-Erlaubnis ist rechtlich eine Erweiterung der Spielbankenkonzession.

Rechtsgrundlage und Berechnung der Dauer
Art. 12 Abs. 1 BGS legt fest, dass eine Spielbankenkonzession für 20 Jahre gilt. Wenn es die besonderen Verhältnisse rechtfertigen, kann der Bundesrat nach dem Wortlaut eine kürzere oder eine längere Dauer vorsehen.
Für die Erweiterung um Online-Spielbankenspiele nennt das Gesetz die kürzere Dauer ausdrücklich als Möglichkeit.
Die Berechnung selbst ist einfach: Die Konzession beginnt an dem Datum, das die Verfügung des Bundesrats festlegt, und endet zwanzig Jahre später. Für die am 29. November 2023 erteilten Konzessionen ergibt das den Beginn am 1. Januar 2025 und das Ende am 31. Dezember 2044. Die Verfügung für die Grand Casino St. Gallen AG formuliert es so, dass die Konzessionärin «ab dem 1. Januar 2025 für die Dauer von 20 Jahren» eine Spielbank betreiben darf. Die vorangehenden Konzessionen liefen am 31. Dezember 2024 aus.
Verlängerung ist kein Anspruch
Nach Art. 12 Abs. 2 BGS kann eine Konzession verlängert oder erneuert werden. Ein Recht darauf besteht nicht, wie die St. Galler Verfügung ausdrücklich festhält. Zudem ist der Entscheid des Bundesrats über die Erteilung nach Art. 11 Abs. 1 BGS nicht anfechtbar.
Wo Spielende der Konzessionsperiode begegnen
Für Spielerinnen und Spieler zeigt sich die Konzessionsperiode vor allem beim Online-Angebot. Eine separate Online-Lizenz kennt das Schweizer Recht nicht; der Bundesrat erweitert nach Art. 9 BGS die bestehende Spielbankenkonzession um das Recht, Spielbankenspiele online durchzuführen.
Diese Erweiterung ist rechtlich an die Konzession gebunden und teilt deren Laufzeit. Nach den Instruktionen der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) zum Gesuchsverfahren unterliegt sie der gleichen Geltungsdauer wie die Konzession selbst, in der Regel also 20 Jahren. Das Gesuch um Erweiterung kann nach Art. 9 BGS auch während der Laufzeit gestellt werden.
Am Wechsel zur Periode 2025–2044 liess sich das konkret ablesen. Mit der Vergabe vom 29. November 2023 erhielten zwölf Spielbanken eine Konzessionserweiterung für Online-Spiele, zuvor waren es zehn gewesen. Neu dazu kamen die Angebote der Casinò Locarno SA und der Casino St. Moritz AG. Auf der landbasierten Seite kamen Lausanne und Winterthur hinzu, während der Bundesrat für die Zone Schaffhausen keine neue Konzession erteilte. Die Konzession der Casino Schaffhausen AG aus dem Jahr 2002 wurde stattdessen bis zum 31. März 2026 verlängert, verbunden mit der Auflage, dass kein Parallelbetrieb mit der Swiss Casino Winterthur AG stattfindet. Das ist ein Beispiel für eine Dauer, die vom Regelfall abweicht.
Was ich bei einem Schweizer Online-Casino zuerst prüfe, ist der Eintrag bei der ESBK, weil dort ersichtlich ist, welche Spielbank die Konzession hält und ob sie erweitert wurde.
Abgrenzung zu Lizenz und Bewilligung
Die Konzessionsperiode wird oft mit der Laufzeit einer ausländischen Lizenz gleichgesetzt. Eine im Ausland ausgestellte Lizenz hat ihre eigene Laufzeit, die allein die ausstellende Behörde festlegt. Für das Angebot von Spielbankenspielen in der Schweiz zählt sie nicht, denn dafür verlangt das Gesetz eine Konzession des Bundesrats.
Ebenso sind die Bewilligungen der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) für Lotterien und Sportwetten keine Konzessionen. Sie betreffen Grossspiele und folgen eigenen Regeln, die mit dem Zwanzigjahrestakt der Spielbanken nicht verknüpft sind.
Eine weitere Verwechslung betrifft die Spielbewilligung, die neben der Konzession steht.
Neben der Konzession braucht jede Spielbank für jedes angebotene Spiel eine Bewilligung der ESBK nach Art. 16 Abs. 1 BGS. Solche Spielbewilligungen können innerhalb einer Periode jederzeit hinzukommen, während die Konzession den Rahmen bildet. Ein neues Spiel auf einer Plattform verlängert die Konzessionsperiode deshalb nicht.
Starr ist die Periode trotzdem nicht. Mit der Vergabe vom 29. November 2023 gab der Bundesrat einen neuen Casinolandschaftsbericht in Auftrag und kündigte an, gestützt darauf 2028 die Gesamtsituation neu zu beurteilen, auch für die Zone Schaffhausen. Welche Folgen diese Beurteilung für einzelne Konzessionen hat, legte der Bundesrat mit der Vergabe nicht fest. Nach dem Wortlaut von Art. 12 Abs. 1 BGS bleibt eine abweichende Dauer an besondere Verhältnisse gebunden.
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