Spielsucht-Warnzeichen erkennen
Spielsucht-Warnzeichen sind beobachtbare Veränderungen im Spielverhalten, etwa Verlusten hinterherjagen, steigende Einsätze oder Heimlichkeit, die auf ein beginnendes oder bestehendes Glücksspielproblem hindeuten, ohne selbst schon eine Diagnose zu sein. Sie dienen als Frühsignal für Spielende, Angehörige und Anbieter. In der Schweiz haben sie zudem eine rechtliche Seite, weil das Geldspielgesetz von Spielbanken und Veranstalterinnen von Grossspielen verlangt, gefährdete Personen früh zu erkennen und unter bestimmten Voraussetzungen zu sperren.

Warnzeichen und Diagnose: der Unterschied
Ein Warnzeichen ist ein einzelnes Signal, eine Diagnose dagegen ein Urteil über ein Muster, das eine Fachperson über längere Zeit beurteilt. Diese Trennung ist wichtig, weil ein einzelner Abend mit zu hohen Einsätzen noch nichts über eine Erkrankung aussagt.
Als fachlicher Massstab dient meist das amerikanische Klassifikationssystem DSM-5, das neun Kriterien für die Glücksspielstörung beschreibt. Eine Diagnose setzt voraus, dass mindestens vier dieser neun Kriterien innerhalb von zwölf Monaten zutreffen und das Verhalten zu deutlichem Leidensdruck oder Beeinträchtigungen führt. Der Schweregrad richtet sich nach der Zahl der erfüllten Kriterien: vier oder fünf gelten als leicht, sechs oder sieben als mittel, acht oder neun als schwer.
Für Warnzeichen gibt es keine vergleichbare Schwelle.
Wer zwei oder drei der Kriterien bei sich wiedererkennt, erfüllt die Diagnose nicht, hat aber einen guten Grund, genauer hinzuschauen. Ein naheliegender erster Schritt ist, in Ihrem Spielkonto eine Einzahlungslimite zu setzen, bevor sich das Muster festigt.
Typische Warnzeichen im Spielalltag
Die folgende Übersicht greift fünf der neun DSM-5-Kriterien heraus, die sich im Online-Spiel besonders oft bemerkbar machen. Die rechte Spalte zeigt, wo Sie selbst oder Ihr Umfeld das jeweilige Zeichen am ehesten sehen.
| Warnzeichen | Wie es sich zeigt | Wo es auffällt |
|---|---|---|
| Verlustjagd | Nach Verlusten weiterspielen, um sie zurückzuholen | Einzahlungshistorie im Konto |
| Steigende Einsätze | Höhere Beträge für dieselbe Spannung | Transaktionsübersicht, Kontoauszug |
| Erfolglose Kontrollversuche | Vorsätze zum Aufhören halten nicht | Aufgehobene oder erhöhte Limiten |
| Verheimlichen | Lügen über Zeit und Geld fürs Spielen | Gespräche mit Angehörigen |
| Geld von anderen | Andere sollen Spielschulden ausgleichen | Bitten um Darlehen |
Früherkennung bei Schweizer Anbietern
Im Geldspielgesetz (BGS) verlangt Art. 78, dass Spielbanken und Veranstalterinnen von Grossspielen Kriterien festlegen, anhand deren gefährdete Spielerinnen und Spieler erkannt werden, und angemessene Massnahmen ergreifen. Das Gesetz schreibt diese Kriterien nicht abschliessend vor, sie richten sich nach dem Gefährdungspotenzial des Spiels und dem Vertriebskanal.
Deshalb sieht die Früherkennung je nach Anbieter unterschiedlich aus, und eine einheitliche Liste von Auslösern gibt es nicht. Was wir bei der Durchsicht der Sozialkonzepte zuerst prüfen, ist, ob ein Anbieter beschreibt, wann er eine Spielerin anspricht und was danach geschieht.
Strenger geregelt ist die Spielsperre nach Art. 80 BGS. Spielbanken und Veranstalterinnen von online durchgeführten Grossspielen müssen eine Person sperren, wenn sie aufgrund eigener Wahrnehmungen oder von Meldungen Dritter wissen oder annehmen müssen, dass diese überschuldet ist beziehungsweise ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Einsätze tätigt, die in keinem Verhältnis zu Einkommen und Vermögen stehen. Gesperrte Personen werden in ein zentrales Register eingetragen, und die Sperre gilt in der ganzen Schweiz sowie seit dem 7. Januar 2025 auch im Fürstentum Liechtenstein.
Dieser Schutz reicht so weit wie die Schweizer Bewilligung.
Bei einem Anbieter, der nur mit einer Lizenz aus dem Ausland arbeitet, greifen das Register und die Pflichten aus dem BGS nicht. Prüfen Sie deshalb im Impressum, ob der Anbieter eine Schweizer Bewilligung nennt.
Häufige Verwechslungen und Anlaufstellen
Oft werden die Sperrgründe des Gesetzes mit Warnzeichen gleichgesetzt. Die Voraussetzungen nach Art. 80 BGS sind jedoch vor allem finanzielle Kriterien, während viele Warnzeichen lange vor Schulden auftreten, etwa wenn das Spielen dazu dient, unangenehmen Gefühlen auszuweichen.
Ebenso wenig ist eine Verhaltensauffälligkeit, die ein Anbieter meldet, ein medizinischer Befund. Sie ist ein Anlass für ein Gespräch, mehr nicht.
Angehörige, Freunde oder Arbeitskollegen können sich laut der Eidgenössischen Spielbankenkommission direkt an eine Spielbank wenden und auf veränderte Gewohnheiten oder finanzielle Probleme hinweisen. Sie selbst können bei einer Spielbank oder einer Veranstalterin von Grossspielen jederzeit eine Spielsperre beantragen, die Ihnen schriftlich und mit Begründung mitgeteilt wird.
Wenn Sie über Ihr eigenes Spielverhalten oder das einer nahestehenden Person sprechen möchten, erreichen Sie die interkantonale Helpline von SOS Spielsucht unter 0800 040 080 rund um die Uhr, kostenlos und anonym.
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