Fachstelle Sucht im Geldspiel
Eine Fachstelle Sucht ist eine vom Kanton getragene oder anerkannte Beratungsstelle, die Menschen mit problematischem Geldspielverhalten und ihre Angehörigen berät und begleitet. Das Schweizer Geldspielgesetz verpflichtet die Kantone, solche Beratungs- und Behandlungsangebote bereitzustellen. Für Spielerinnen und Spieler ist die Fachstelle mehr als eine Adresse für schwierige Zeiten: Sie kann eine Spielsperre auslösen und muss beigezogen werden, wenn eine Sperre wegen Spielsucht wieder aufgehoben werden soll. Die Beratung ist vertraulich und in den meisten Fällen kostenlos.

Was eine Fachstelle Sucht leistet und wer sie trägt
Die rechtliche Grundlage steht in Art. 85 des Geldspielgesetzes (BGS). Danach müssen die Kantone Massnahmen zur Prävention von exzessivem Geldspiel ergreifen und Beratungs- und Behandlungsangebote für gefährdete und betroffene Personen sowie für deren Umfeld anbieten. Wie ein Kanton diesen Auftrag umsetzt, ist ihm überlassen, weshalb die Stellen je nach Region unterschiedlich heissen und organisiert sind.
In manchen Kantonen ist die Geldspielberatung Teil einer allgemeinen Suchtberatung, die auch Alkohol oder Cannabis abdeckt, in anderen gibt es spezialisierte Zentren für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte, etwa das ambulante Angebot in der Region Zürich. Die Gespräche sind vertraulich und meist kostenlos, wobei einzelne Behandlungsangebote anders abgerechnet werden können. Wer genau wissen will, was im eigenen Kanton gilt, fragt das bei der ersten Kontaktaufnahme direkt nach.
Bezahlt wird dieses Netz zu einem guten Teil aus der Spielsuchtabgabe der Lotteriegesellschaften Swisslos und Loterie Romande. Sie beträgt jährlich 0,5 Prozent der Bruttospielerträge, die mit Lotterien und Sportwetten im jeweiligen Kanton erzielt werden, und ist zweckgebunden für Prävention und Behandlung der Spielsucht.
Angehörige dürfen sich ebenfalls melden, auch wenn die spielende Person selbst noch keinen Kontakt sucht.
Die passende Stelle in Ihrem Wohnkanton finden Sie über das Adressverzeichnis von SOS Spielsucht, das nach Kantonen sortiert ist.
Wo Spielerinnen und Spieler der Fachstelle begegnen
Im Alltag eines Casinos taucht die Fachstelle vor allem an zwei Stellen auf, nämlich beim Verhängen und beim Aufheben einer Spielsperre. Spielbanken und Anbieter von Online-Geldspielen mit Schweizer Bewilligung müssen eine Person sperren, wenn eine Fachstelle oder eine Sozialbehörde sie wegen einer Spielsucht meldet. Eine solche Meldung wirkt also unabhängig davon, ob das Casino selbst bereits Auffälligkeiten bemerkt hat.
Der zweite Berührungspunkt kommt später.
Wer eine Sperre wegen Spielsucht oder aus finanziellen Gründen aufheben lassen möchte, muss nachweisen, dass der Grund nicht mehr besteht, und gemäss Art. 81 BGS ist in dieses Verfahren eine kantonal anerkannte Fachstelle einzubeziehen. Eine externe Fachperson beurteilt die Situation, der Entscheid selbst liegt aber bei der Spielbank, welche die Sperre verhängt hat. Bei einer freiwilligen Sperre nennen Schweizer Spielbanken in ihren Merkblättern eine Mindestdauer von drei Monaten, bevor ein Aufhebungsantrag überhaupt gestellt werden kann. Fällt die Beurteilung negativ aus, bleibt die Sperre bestehen, bis ein neuer Antrag Erfolg hat.
Grenze bei ausländischen Lizenzen
Diese Mechanik greift nur bei Anbietern mit Schweizer Bewilligung. Ein Casino mit Lizenz aus dem Ausland ist an das Schweizer Sperrregister nicht angebunden, und eine Meldung der Fachstelle erreicht es deshalb nicht.
Wenn Sie über eine Sperre nachdenken, lohnt sich vor dem Antrag ein Gespräch mit der Fachstelle, damit Dauer und Aufhebung von Anfang an klar sind.
Womit die Fachstelle Sucht oft verwechselt wird
Sucht Schweiz ist keine Beratungsstelle im Sinn dieses Begriffs, sondern eine nationale Stiftung mit Sitz in Lausanne, die Zahlen zum Geldspiel aufbereitet und die Präventionsarbeit der Kantone koordiniert. Für eine persönliche Beratung im Wohnkanton ist sie nicht die erste Adresse.
Auch die nationale Spielsucht-Helpline unter 0800 040 080 ersetzt die Fachstelle nicht. Sie ist rund um die Uhr gratis und anonym erreichbar, in allen drei Landessprachen, und eignet sich für ein erstes Gespräch oder eine akute Situation. Für eine längere Begleitung und für das Verfahren zur Aufhebung einer Sperre ist dagegen die kantonal anerkannte Fachstelle zuständig.
Am häufigsten verwechselt wird die Fachstelle mit dem Sozialkonzept der Spielbank. Das Sozialkonzept ist das Spielerschutzprogramm des Anbieters selbst, mit Früherkennung und Spielsperren, und es dient der Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Casinos. Die Fachstelle steht dagegen ausserhalb des Unternehmens und hat kein wirtschaftliches Interesse daran, ob Sie weiterspielen oder nicht.
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