Spielschulden ordnen und die richtige Hilfe finden
Dieser Ratgeber richtet sich an Menschen in der Schweiz, die durch Geldspiel Schulden angehäuft haben, und an Angehörige, die nach einem Weg suchen, wie sie unterstützen können. Wir erklären, welche Forderungen aus Spiel rechtlich überhaupt bestehen, wie Sie auf einen Zahlungsbefehl reagieren und welche Stelle für welche Frage zuständig ist. Telefonnummern, Fristen und Gesetzesartikel auf dieser Seite haben wir an den Angaben der Fachstellen, des BAG und der ESBK geprüft.
Am Ende wissen Sie, wen Sie zuerst anrufen.

Welche Spielschulden rechtlich durchsetzbar sind
Im Schweizer Obligationenrecht steht ein Satz, der viele Betroffene überrascht: Nach Art. 513 OR entsteht aus Spiel und Wette keine Forderung. Dasselbe gilt für Darlehen und Vorschüsse, die wissentlich zum Zweck des Spiels gewährt wurden. Wer einem Kollegen Geld schuldet, das dieser ausdrücklich für einen Abend am Pokertisch geliehen hat, steht also einer Forderung gegenüber, die vor Gericht nicht eingeklagt werden kann.
Für die meisten Schulden hilft dieser Artikel allerdings wenig.
Ein Kleinkredit, ein überzogenes Konto oder eine Kreditkartenrechnung bleiben in aller Regel gültige Forderungen, auch wenn das Geld am Ende in Einsätze geflossen ist. Die Rechtslehre an der Universität Zürich hält dazu fest, dass die blosse Erkennbarkeit eines Spielzwecks nicht genügt; das Darlehen muss gerade zu Spielzwecken gewährt worden sein. Hinzu kommt eine Eigenheit des Betreibungsrechts, denn das Betreibungsamt prüft nicht, ob eine Forderung tatsächlich besteht. Auch ein Gläubiger mit einer unklagbaren Spielforderung kann deshalb einen Zahlungsbefehl auslösen, und wer darauf nicht reagiert, lässt das Verfahren weiterlaufen.
Ordnen Sie Ihre Schulden darum zuerst nach Gläubiger und Entstehungsgrund, bevor Sie irgendetwas zurückzahlen. Diese Liste ist das erste Dokument, das eine Beratungsstelle von Ihnen sehen möchte.
Schuldenberatung oder Suchtfachstelle: wer wobei hilft
Bei Spielschulden treffen zwei Fragen zusammen: wie das Geld geordnet wird und wie das Spielen aufhört. Die Gegenüberstellung zeigt, welche Stelle bei welcher Aufgabe stärker ist; die Angaben stammen von den Fachstellen selbst.
Schuldenberatung | Suchtfachstelle |
|---|---|
| Erstellt Budget und Gläubigerliste | Verweist für Finanzfragen weiter |
| Verhandelt mit Gläubigern über Raten | Verhandelt nicht mit Gläubigern |
| Spielverhalten nur am Rand Thema | Arbeitet am Spielverhalten selbst |
| Hotline 0800 708 708, Mo–Do 10–13 Uhr | Helpline 0800 040 080, rund um die Uhr |
| Telefonische Erstberatung kostenlos und anonym | Telefonische Erstberatung kostenlos und anonym |
| Hilft beim Zusammenstellen der Finanzbelege | Wird bei Aufhebung einer Spielsperre beigezogen |
Was nach einem Zahlungsbefehl zu tun ist
Ein Zahlungsbefehl kommt per Post oder durch einen Zustellbeamten, und er setzt eine Frist in Gang, die Sie im Blick behalten müssen. Innert zehn Tagen nach Zustellung können Sie beim Betreibungsamt Rechtsvorschlag erheben, mündlich oder schriftlich und ohne Begründung (Art. 74 SchKG). Das Bundesgericht hat auch einen telefonisch erklärten Rechtsvorschlag grundsätzlich als gültig anerkannt, schriftlich bleibt aber der sicherere Weg.
Der Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung, er tilgt die Schuld jedoch nicht.
Danach muss der Gläubiger vor Gericht die Rechtsöffnung verlangen oder auf Anerkennung der Forderung klagen. Bei einer Forderung, die tatsächlich aus Spiel stammt, hat er dabei einen schweren Stand. Bei einem Bankkredit dagegen verschafft Ihnen der Rechtsvorschlag in erster Linie Zeit, und genau diese Zeit lässt sich nutzen, um mit einer Fachstelle einen Plan aufzustellen. Wenn Sie nur einen Teil bestreiten, geben Sie den bestrittenen Betrag genau an; andernfalls gilt nach Art. 74 Abs. 2 SchKG die ganze Forderung als bestritten.
Tragen Sie jeden Zahlungsbefehl noch am Tag der Zustellung mit Datum in Ihre Schuldenliste ein. Die zehn Tage beginnen mit der Zustellung, nicht mit dem Moment, in dem Sie den Brief öffnen.
In vier Schritten zu einem geordneten Schuldenplan
Bei diesem Vorgehen zählt die Reihenfolge mehr als das Tempo. Die Schritte stützen sich auf die Angaben von SOS Spielsucht, der Caritas und von Schuldenberatung Schweiz.
- Schritt 1
Alle Gläubiger mit Betrag auflisten
Notieren Sie für jede Schuld den Gläubiger, den offenen Betrag, den Entstehungsgrund und laufende Fristen. Trennen Sie private Spieldarlehen von Bank- und Kreditkartenschulden, weil das Recht die beiden unterschiedlich behandelt. - Schritt 2
Spielsperre beantragen, bevor neue Schulden entstehen
Eine freiwillige Spielsperre beantragen Sie bei einer Schweizer Spielbank oder einer Veranstalterin von Grossspielen, danach gilt sie für die ganze Schweiz. So schliessen Sie die Quelle neuer Forderungen, während die alten geordnet werden. - Schritt 3
Kostenlose Erstberatung am Telefon nutzen
Die Caritas-Hotline «SOS Schulden» unter 0800 708 708 ist von Montag bis Donnerstag zwischen 10 und 13 Uhr erreichbar. Für Fragen zum Spielverhalten steht die Helpline 0800 040 080 rund um die Uhr offen. - Schritt 4
Termin bei der Fachstelle im Wohnkanton vereinbaren
Auf schulden.ch finden Sie die gemeinnützige Fachstelle in Ihrem Wohnkanton. Bringen Sie Ihre Liste, Lohnabrechnungen, Kontoauszüge und vorhandene Zahlungsbefehle mit, denn daraus entsteht das Budget für jede Verhandlung mit Gläubigern.
Die Spielsperre als Schutz vor neuen Schulden
Die Spielsperre ist das Werkzeug, welches das Schweizer Geldspielgesetz für genau diese Lage vorsieht. Sie lässt sich freiwillig in einer Spielbank oder bei einer Veranstalterin von Grossspielen beantragen und gilt dann schweizweit bei den bewilligten Anbietern, im Casino vor Ort wie online.
Spielbanken müssen eine Person auch ohne deren Antrag sperren, wenn sie wissen oder annehmen müssen, dass diese überschuldet ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Einsätze tätigt, die in keinem Verhältnis zu Einkommen und Vermögen stehen (Art. 80 BGS). Grundlage können eigene Beobachtungen des Casinos oder Meldungen Dritter sein. Für Angehörige ist eine begründete Meldung deshalb ein gangbarer Weg, wenn die betroffene Person selbst noch nicht handeln kann.
Wie eine Sperre wieder aufgehoben wird
Jede Sperre gilt auf unbestimmte Zeit. Eine freiwillige Sperre kann frühestens drei Monate nach dem Eintrag aufgehoben werden, und zwar nur auf Antrag bei der Spielbank, die sie eingetragen hat. In das Verfahren muss eine kantonal anerkannte Fachstelle einbezogen werden. Die Casinos verlangen dafür typischerweise einen aktuellen Betreibungsregisterauszug, Einkommensnachweise und Kontoauszüge der letzten drei Monate, aus denen hervorgeht, dass der Grund für die Sperre weggefallen ist.
Eine Grenze hat dieser Schutz.
Ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung sind an die Schweizer Sperre nicht gebunden. Die ESBK lässt sie über eine Sperrliste blockieren, die sie viermal pro Jahr aktualisiert, doch wer eine solche Seite trotzdem erreicht, findet dort keinen Schweizer Spielerschutz vor. Ergänzen Sie die Sperre deshalb mit einer Sperrsoftware auf Ihren Geräten und besprechen Sie die Einrichtung mit Ihrer Beratungsstelle.
Anlaufstellen mit Nummern und Erreichbarkeit
| Anlaufstelle | Zugang | Erreichbarkeit | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| SOS Spielsucht | Helpline 0800 040 080 | 24 Stunden, kostenlos, anonym | Erstgespräch zum Spielverhalten |
| SafeZone.ch | Online-Beratung mit anonymem Konto | Antwort Mo–Fr innert 3 Tagen | Schriftliche Fragen, auch für Angehörige |
| Caritas «SOS Schulden» | Hotline 0800 708 708 | Mo–Do 10–13 Uhr, kostenlos | Erste Schuldenfragen |
| Schuldenberatung Schweiz | Fachstellen über schulden.ch | Fachstelle im Wohnkanton | Budget und Schuldensanierung |
| Suchtindex.ch | Online-Verzeichnis | Adressen nach Region | Suchtfachstelle vor Ort finden |
Hilfe für Angehörige und das Umfeld
Spielschulden betreffen selten nur eine Person. Partnerinnen, Eltern oder erwachsene Kinder merken oft zuerst, dass Rechnungen liegen bleiben oder Geld vom gemeinsamen Konto fehlt, und fragen sich dann, ob sie eingreifen dürfen.
Sie dürfen sich zuerst selbst beraten lassen.
SOS Spielsucht und SafeZone.ch richten ihre Angebote ausdrücklich auch an Angehörige. Auf SafeZone.ch legen Sie ein Konto an, ohne Ihre Identität preiszugeben, und erhalten von Montag bis Freitag innert drei Tagen eine schriftliche Antwort einer Fachperson. Das passt zu Fragen, die man am Telefon noch nicht aussprechen möchte, etwa ob man für die Schulden des Partners einspringen soll oder wie sich ein gemeinsames Konto schützen lässt. Übernehmen Sie Schulden nicht vorschnell, denn eine Rückzahlung aus eigener Tasche entlastet nur kurzfristig und fällt oft in eine Phase, in der noch niemand die vollständige Schuldenliste kennt.
Wenn Sie beobachten, dass jemand Einsätze tätigt, die zu seinem Einkommen in keinem Verhältnis stehen, können Sie dies der betreffenden Schweizer Spielbank melden. Als nächsten Schritt suchen Sie auf Suchtindex.ch die Fachstelle in Ihrer Region und vereinbaren dort ein Gespräch für sich selbst.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen zu Spielschulden in der Schweiz
Muss ich private Spielschulden zurückzahlen?
Nach Art. 513 OR entsteht aus Spiel und Wette keine Forderung, auch nicht aus Darlehen, die wissentlich fürs Spiel gegeben wurden. Ein Gericht setzt sie nicht durch. Bankkredite und Kreditkartenschulden bleiben dagegen in aller Regel gültig.
Kostet eine Schuldenberatung etwas?
Die Caritas-Hotline «SOS Schulden» unter 0800 708 708 ist kostenlos und anonym. Ob eine längere Begleitung durch die kantonale Fachstelle etwas kostet, regelt jede Stelle selbst; fragen Sie beim ersten Kontakt direkt danach.
Wie schnell muss ich auf einen Zahlungsbefehl reagieren?
Für den Rechtsvorschlag haben Sie zehn Tage ab Zustellung. Er ist mündlich oder schriftlich beim Betreibungsamt möglich und braucht keine Begründung. Verstreicht die Frist, kann der Gläubiger die Betreibung fortsetzen.
Können Angehörige eine Spielsperre veranlassen?
Angehörige können eine Spielbank auf die Lage aufmerksam machen. Muss das Casino aufgrund der Meldung annehmen, dass die Person überschuldet ist oder unverhältnismässig hohe Einsätze tätigt, ist es nach Art. 80 BGS zur Sperre verpflichtet.
Wann lässt sich eine freiwillige Spielsperre aufheben?
Frühestens drei Monate nach dem Eintrag und nur auf Antrag bei der Spielbank, welche die Sperre erfasst hat. Eine kantonal anerkannte Fachstelle wird einbezogen, und Sie belegen, dass der Sperrgrund weggefallen ist.
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Was wir Lesenden am häufigsten mitgeben: Die beiden Stellen schliessen sich nicht aus. SOS Spielsucht empfiehlt ausdrücklich, neben der Schuldenberatung auch eine Suchtberatung aufzusuchen. Wer nur die Raten regelt, hat das Budget geordnet, aber nicht den Grund, aus dem es immer wieder kippt.