Casino-Gewinne in der Schweiz richtig versteuern
Dieser Ratgeber erklärt, wann Gewinne aus Casino-Spielen in der Schweiz steuerfrei bleiben und wann sie in die Steuererklärung gehören. Er richtet sich an Spielende mit Wohnsitz in der Schweiz, die in einer Spielbank vor Ort oder online spielen. Für die Darstellung haben wir das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer mit den Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung und kantonalen Steuerbüchern abgeglichen. Daraus ergeben sich die Freibeträge nach Spielart und eine Schrittfolge für die Deklaration. Massgebend bleibt im Einzelfall die Auskunft des kantonalen Steueramts.

Welche Casino-Gewinne steuerfrei bleiben
Grundlage ist das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS; SR 935.51). Es unterscheidet Spielbankenspiele von Grossspielen wie Lotto und Sportwetten sowie von Kleinspielen. Für die Steuer zählt diese Einteilung mehr als die Höhe des Gewinns.
Gewinne aus Spielbankenspielen in einem Schweizer Casino mit Konzession sind steuerfrei, und zwar ohne Obergrenze. So steht es in Art. 24 Bst. i des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11). Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bestätigt das in ihrer Publikation zum Geldspielgesetz.
Online gilt eine andere Regel.
Wer bei einer Schweizer Spielbank mit bewilligtem Online-Angebot spielt, erzielt nach Art. 24 Bst. ibis DBG steuerfreie Gewinne nur bis zu einem Freibetrag. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern liegt dieser bei CHF 1’000’000, sofern ein Kanton keinen höheren Betrag festlegt. Bei der direkten Bundessteuer passt der Bund den Freibetrag jährlich an die Teuerung an, weshalb er leicht über einer Million liegt. Steuerbar ist jeweils nur der Teil eines Einzelgewinns, der den Freibetrag übersteigt.
Zwei Ausnahmen mit Folgen
Die Steuerfreiheit entfällt, wenn die Gewinne aus selbständiger Erwerbstätigkeit stammen, also aus berufsmässigem Spiel. Gewinne bei ausländischen Anbietern sind nach dem Thurgauer Steuerbuch unabhängig vom Betrag vollständig steuerbar.
Freibeträge nach Spielart im Überblick
| Spielart | Kanton und Gemeinde | Direkte Bundessteuer |
|---|---|---|
| Spielbank vor Ort, Schweizer Konzession | Steuerfrei ohne Obergrenze | Steuerfrei ohne Obergrenze |
| Online-Casino, Schweizer Konzession | Steuerfrei bis CHF 1'000'000, kantonal teils höher | Steuerfrei bis indexierten Freibetrag über CHF 1'000'000 |
| Lotto, Sportwetten, Grossspiele | Steuerfrei bis CHF 1'000'000, kantonal teils höher | Steuerfrei bis indexierten Freibetrag über CHF 1'000'000 |
| Bewilligte Kleinspiele | Steuerfrei | Steuerfrei |
| Spiele zur Verkaufsförderung | Bis CHF 1'000 frei, darüber ganz steuerbar | Bis CHF 1'100 frei, darüber ganz steuerbar |
| Anbieter ohne Schweizer Bewilligung | Vollständig steuerbar | Vollständig steuerbar |
Steuerbare Gewinne korrekt deklarieren
Steuerbare Gewinne gehören in die Steuererklärung der Periode, in der sie angefallen sind. Bei Online-Gewinnen aus Schweizer Spielbanken behält der Veranstalter auf dem steuerbaren Teil 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Er deklariert den Betrag auf dem amtlichen Formular 121 und liefert ihn der ESTV ab. Rechtsgrundlage sind Art. 1 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 des Verrechnungssteuergesetzes (VStG; SR 642.21).
Diese Steuer ist kein endgültiger Abzug. Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erhalten sie zurück, wenn sie den Gewinn wahrheitsgetreu deklarieren.
Vom steuerbaren Teil lassen sich Kosten abziehen.
Bei Lotto, Sportwetten und anderen Grossspielen gilt nach Art. 33 Abs. 4 DBG ein Pauschalabzug von fünf Prozent pro Gewinn, bei den Kantons- und Gemeindesteuern höchstens CHF 5’000. Bei der Online-Teilnahme an Spielbankenspielen dürfen stattdessen die im Steuerjahr vom Spielerkonto abgebuchten Einsätze abgezogen werden, kantonal höchstens CHF 25’000. Beim Bund werden beide Höchstbeträge wie der Freibetrag an die Teuerung angepasst. Effektive Einsatzkosten bei Lotterien lassen sich nach dem Thurgauer Steuerbuch nicht geltend machen.
Deklaration eines Gewinns in sechs Schritten
Die folgende Reihenfolge deckt den Fall eines steuerbaren Online-Gewinns bei einer Schweizer Spielbank ab. Bei steuerfreien Gewinnen aus einer Spielbank vor Ort entfallen die Schritte zum Abzug, das Guthaben bleibt aber zu deklarieren.
- Schritt 1
Herkunft und Bewilligung des Anbieters klären
Prüfen Sie, ob der Anbieter eine Schweizer Konzession besitzt. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK veröffentlicht die Liste der Spielbanken mit bewilligtem Online-Angebot. Fehlt der Anbieter dort, ist der Gewinn vollständig steuerbar. - Schritt 2
Einzelgewinn mit dem Freibetrag vergleichen
Massgebend ist jeder einzelne Gewinn, nicht die Summe des Jahres. Liegt ein Einzelgewinn unter dem Freibetrag, bleibt er steuerfrei. Übersteigt er ihn, ist nur der Teil über dem Freibetrag steuerbar. - Schritt 3
Auszug des Spielerkontos vollständig sichern
Laden Sie beim Betreiber den Kontoauszug des Steuerjahres herunter. Er belegt Gewinne, Einsätze und eine allfällige Verrechnungssteuer. Ohne diesen Nachweis lässt sich der Abzug der Spieleinsätze gegenüber dem Steueramt kaum begründen. - Schritt 4
Steuerbaren Gewinn im Wertschriftenverzeichnis eintragen
Erfassen Sie den steuerbaren Teil samt abgezogener Verrechnungssteuer im Wertschriftenverzeichnis, damit sie zurückerstattet oder verrechnet wird. Gewinne ausländischer Anbieter deklarieren Sie ebenfalls, nur ohne Verrechnungssteuer. Die genaue Rubrik nennt die Wegleitung Ihres Kantons. - Schritt 5
Spieleinsätze oder Pauschalabzug korrekt geltend machen
Bei Online-Spielbankenspielen ziehen Sie die im Steuerjahr abgebuchten Einsätze ab, kantonal bis CHF 25'000. Bei Grossspielen gilt der Pauschalabzug von fünf Prozent pro Gewinn. Beide Abzüge setzen einen steuerbaren Gewinn voraus. - Schritt 6
Verbleibendes Guthaben als Vermögen ausweisen
Gewinne, die am Ende der Steuerperiode noch auf dem Bank- oder Spielerkonto liegen, gehören zum steuerbaren Vermögen. Das gilt auch für steuerfreie Gewinne aus Spielbanken vor Ort. Tragen Sie den Stand zum Stichtag ein.
Schweizer Konzession oder ausländische Lizenz
Ob ein Gewinn steuerfrei ist, hängt in erster Linie an der Bewilligung des Anbieters. Spielbankenkonzessionen erteilt der Bundesrat, die Aufsicht führt die Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK. Online-Spielbankenspiele dürfen nur Spielbanken anbieten, deren Konzession um das Online-Angebot erweitert wurde.
Anbieter ohne Schweizer Konzession sind in der Schweiz nicht zugelassen.
Ihre Internetseiten werden nach Art. 86 BGS gesperrt, die ESBK und die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa führen dafür Sperrlisten. Für die Steuer ändert die Sperre wenig: Gewinne bei solchen Anbietern sind nach der Generalklausel von Art. 16 Abs. 1 DBG vollständig steuerbar. Eine Verrechnungssteuer fällt nach Angaben der ESTV nicht an, weil das Gesetz sie nur auf Geldspielen im Sinne des BGS erhebt. Die Deklarationspflicht trifft deshalb allein die spielende Person, und zwar vom ersten Franken an.
Eine ausländische Lizenz, auch aus einem EU-Staat, macht einen Gewinn steuerlich nicht zu einem Schweizer Gewinn. Massgebend ist allein die Zulassung nach dem BGS. Wer bei einem gesperrten Anbieter gewinnt, trägt zudem das Risiko, eine Auszahlung im Streitfall nicht nach Schweizer Recht durchsetzen zu können.
Steuerfolgen beider Anbieterarten
Die Gegenüberstellung zeigt, wie sich derselbe Gewinn je nach Bewilligung des Anbieters steuerlich auswirkt. Die Angaben stützen sich auf das DBG und die Publikationen der Steuerbehörden von Bund und Kanton Thurgau.
Schweizer Konzession | Auslandslizenz |
|---|---|
| Einzelgewinn bis zum Freibetrag von mindestens CHF 1'000'000 steuerfrei | Gewinn ab dem ersten Franken steuerbar |
| 35 % Verrechnungssteuer auf dem Teil über dem Freibetrag, rückforderbar | Keine Verrechnungssteuer, voller Betrag wird ausbezahlt |
| Angebot bewilligt, Aufsicht durch die ESBK | Angebot nicht bewilligt, Zugang gesperrt |
| Kontoauszug eines Schweizer Betreibers als Beleg | Belege beim ausländischen Betreiber selbst beschaffen |
| Guthaben zählt zum steuerbaren Vermögen | Guthaben zählt zum steuerbaren Vermögen |
Vermögenssteuer und weitere Sonderfälle
Auch ein steuerfreier Gewinn verschwindet nicht aus der Steuererklärung. Was am Ende der Steuerperiode auf Bank- oder Spielerkonten liegt, gehört nach den allgemeinen Regeln zum steuerbaren Vermögen. Die Vermögenssteuer erheben allein Kantone und Gemeinden, Sätze und Freibeträge unterscheiden sich deshalb stark. Bei grossen Gewinnen kann die jährliche Vermögenssteuer über die Jahre spürbar werden, auch wenn der Gewinn selbst nie als Einkommen besteuert wurde.
Naturalgewinne und Gutscheine
Gewinnt jemand ein Auto oder eine Reise, gilt der Sachpreis als Naturalgewinn. Gutscheine behandelt die ESTV ebenfalls als Naturalgewinne. Liegt ein solcher Gewinn über dem Freibetrag, meldet der Veranstalter ihn nach Art. 20a VStG innert 90 Tagen nach Fälligkeit auf Formular 122. Fehlt ein gemeldeter Wert, etwa bei ausländischen Spielen, setzt das Thurgauer Steuerbuch Autos mit 80 Prozent und Reisen mit 50 Prozent des Katalogpreises an.
Bei Unklarheiten hilft eine schriftliche Anfrage.
Fragen zur Verrechnungssteuer beantwortet die ESTV, Fragen zur Einkommenssteuer das kantonale Steueramt am Wohnsitz. Eine schriftliche Antwort lässt sich aufbewahren und bei späteren Rückfragen vorlegen.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen zur Besteuerung von Casino-Gewinnen
Sind Gewinne aus einem Schweizer Casino vor Ort steuerpflichtig?
Nein. Gewinne aus Spielbankenspielen in einem konzessionierten Schweizer Casino sind nach Art. 24 Bst. i DBG ohne Obergrenze steuerfrei. Das am Ende der Steuerperiode vorhandene Guthaben zählt aber zum steuerbaren Vermögen.
Ab welchem Betrag sind Gewinne aus Schweizer Online-Casinos steuerbar?
Bei den Kantons- und Gemeindesteuern ist ein Einzelgewinn bis CHF 1’000’000 steuerfrei, sofern der Kanton keinen höheren Betrag vorsieht. Der Freibetrag des Bundes wird jährlich an die Teuerung angepasst und liegt etwas höher.
Wird die Verrechnungssteuer auf Casino-Gewinne zurückerstattet?
Ja, bei Wohnsitz in der Schweiz. Der Betreiber behält 35 Prozent auf dem steuerbaren Teil zurück. Wer den Gewinn im Wertschriftenverzeichnis deklariert, erhält den Betrag zurück oder verrechnet ihn mit der Steuerschuld.
Wie werden Gewinne bei ausländischen Online-Casinos besteuert?
Sie sind unabhängig vom Betrag vollständig als Einkommen steuerbar. Eine Verrechnungssteuer fällt nicht an, die Deklaration liegt allein bei der spielenden Person. Solche Angebote sind in der Schweiz zudem nicht bewilligt.
Lassen sich Verluste mit Casino-Gewinnen verrechnen?
Eine allgemeine Verlustverrechnung sieht das Gesetz nicht vor. Bei steuerbaren Online-Gewinnen aus Schweizer Spielbanken sind die im Steuerjahr abgebuchten Einsätze abziehbar, kantonal bis CHF 25’000. Bei Grossspielen gilt ein Pauschalabzug von fünf Prozent.
Mehr über Online-Casinos
Neueste Ratgeber

- Zahlungen
- Sicherheit



Was wir zuerst prüfen, ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze. Bei Online-Casinos und Lotto bleibt die erste Million steuerfrei, besteuert wird nur der Rest. Bei Spielen zur Verkaufsförderung wird dagegen der ganze Gewinn steuerbar, sobald er die Grenze um einen Franken überschreitet.